Baufinanzierungs-Lexikon
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Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohung befindet sich meist in einem Gebäude, das mit anderen Eigentümern geteilt wird, die dort ebenfalls eine bzw. mehrere Eigentumswohnungen besitzen. Die Aufteilung ist in der Teilungserklärung geregelt, welche bei Kauf mit ausgehändigt wird. Diese Teilungserklärung ist im Wohnungseigentumsgesetz verankert. Wichtige Grundlagen des Wohnungseigentumsgesetzes sind Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte. Bei gebrauchten Eigentumswohnungen sollte das Rücklagenkonto der Eigentümergemeinschaft ebenso berücksichtigt werden wie Protokolle der Eigentümerversammlung.

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