Baufinanzierungs-Lexikon
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Eigenheimzulage - staatliche Förderung für Wohneigentum

Die Eigenheimzulage auf Bundesebene wurde im Jahre 2006 abgeschafft. Auf Bundeslandebene gab es zum Teil noch vergleichbare Programme. So hatte Bayern noch bis Ende 2020 die sogenannte Bayrische Eigenheimzulage im Angebot, bei der es einen Zuschuss beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum gab.

Das war die staatliche Eigenheimzulage

Seit dem 01.01.96 fördert der Staat die Bildung von Wohneigentum durch die Gewährung einer Eigenheimzulage auf Basis des Eigenheimzulagegesetzes. Die Eigenheimzulage ersetzt den früheren § 10e EStG. Die Förderung erfolgte nicht mehr in Form einer Steuervergünstigung, sondern als echte Zulage, die das Finanzamt an alle Eigenheimerwerber innerhalb bestimmter Einkommensgrenze über acht Jahre in einer bestimmten Höhe ausgezahlt hat.

Der staatliche Zuschuss bestand aus den Komponenten Grundförderung, Baukinderzulage und Anreizen für ökologische Baumaßnahmen. Vor dem Einzug angefallene Aufwendungen (Vorkosten) konnten darüber hinaus in begrenzter Höhe steuerlich wie Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bestimmte Einkommensgrenzen durften nicht überschritten werden. Die Förderung konnten Sie nach dem Einzug bei Ihrem Wohnfinanzamt beantragen. Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde, wurde Ihr jährlicher Förderbetrag automatisch am 15. März eines jeden Jahres auf Ihr Konto überwiesen. Die Gutschrift für das erste Jahr erhielten Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Förderbescheids.

Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzulage

Für die Eigenheimzulage galten die folgenden Einkommensgrenzen: Für Alleinstehende € 81.806,-- und für Ehegatten € 163.614,-- in zwei Jahren. Dieser Betrag erhöhte sich für jedes zum Haushalt gehörende Kind um € 30.678,--. Für die Ermittlung des Einkommens wurde der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr des Einzugs und des Vorjahres herangezogen.

Baukindergeld und neue Fördermöglichkeiten

Als Nachfolger der Eigenheimzulage gilt das Baukindergeld, das seit 2018 eingeführt wurde. Es gibt aktuell (Stand 08/2022) keine direkte staatliche Subvention mehr, da auch das Baukindergeld nicht mehr verfügbar ist. Es gibt aber sehr wohl Möglichkeiten, wie der Staat auch heute noch Wohneigentum fördert. Die bekannteste Möglichkeit ist die Förderung über die KfW, die vor allem energieeffiziente Baumaßnahmen unterstützt. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie aktuell in der Planung sind und wir helfen Ihnen dabei passende Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zu finden.

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