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Disagio
Als Disagio wird im Kreditwesen ein Abschlag auf die vereinbarte Kreditsumme bezeichnet, die dem Kreditnehmer gemäß vertraglicher Vereinbarung ausgezahlt wird. Das Disagio wird in Prozent angegeben und reduziert den frei verfügbaren Kreditbetrag des Schuldners um den entsprechenden Anteil. Der Abschlag zeigt eine höhere Differenz zwischen Sollzins (zuvor Nominalzins) und effektivem Jahreszins gegenüber einen 100%-Auszahlung. Die Disagiovariante wurde und wird oft bei steueroptimierten Baufinanzierungen eingesetzt. Sie wird auch wird vorwiegend im Zusammenhang mit Wertpapieren gebraucht.