Damnum
Das Damnum bezeichnet eine Leistung des Darlehensnehmers bei Darlehensauszahlung an die Bank. Diese Leistung hat Zinscharakter. Üblicherweise findet eine Verrechnung mit einem Teil des Darlehensauszahlungsanspruchs statt, welche zur Folge hat, daß der Darlehensnehmer nur einen verminderten Kapitalbetrag ausgezahlt bekommt. Die Vereinbarung eines Damnums bewirkt, daß über die Laufzeit des Darlehens ein geringerer Nominalzins gezahlt werden kann. Das Damnum kann steuerlich abgesetzt werden; bei zu vermietenden Immobilien kann es voll abgesetzt werden. Dennoch ist zu prüfen, ob wirklich ein steuerlicher Nutzen entsteht (Gerade bei vermieteten Immobilien, bei denen die Schuldzinsen ohnehin steuerlich geltend gemacht werden können, ist es fraglich, ob es sich lohnt.). Der Nominalzins des Darlehens ist bei Vereinbarung eines Damnums niedriger, der Effektivzins liegt oft höher als der bei einem Kredit ohne Damnum. In der Regel können Sie ein Damnum von bis zu 10 % der Darlehenssumme vereinbaren.<br><br>Siehe auch Auszahlungskurs, Konditionen