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Bürgschaft
Als Bürgschaft wird eine Vertragsart bezeichnet, die einem Gläubiger die Absicherung eines Kredits oder einer ähnlichen Verpflichtung durch einen Dritten garantiert. Der Vertragsgeber sichert dem Gläubiger zu, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Dritten für diesen als Bürgen einzutreten und eine eventuell bestehende Restschuld für diesen zu begleichen. Die Bürgschaft gibt dem Kreditnehmer die Möglichkeit, seine Bonität zu verbessern und durch Benennung eines Bürgen zur erhofften Kreditgewähr zu gelangen. Bei privaten Kreditvorhaben wird die Bürgschaft im Regelfall nur durch nahestehende Personen wie Eltern oder Kinder ausgesprochen bzw. in dieser Form vom Kreditgeber akzeptiert.