Baufinanzierungs-Lexikon
<

Baukinderzulage

Zusätzlich zur Grundförderung erhalten Bauherren und Käufer von eigengenutzten Immobilien während des achtjährigen Förderzeitraums pro Jahr und Kind eine Zulage von € 767,--. Voraussetzung dafür ist, daß Ihr Kind im Förderzeitraum zum Haushalt gehört und entsprechend Kindergeld oder ein steuerlicher Kinderfreibetrag gewährt wird.

Siehe auch Eigenheimzulage, Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus, Objektbeschränkung

Zurück
Anrufen→ Persönliches Angebot anfordern