Baufinanzierungs-Lexikon
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Aval

Der Aval oder Bankaval bezeichnet ein spezielles Kreditgeschäft, bei dem eine dritte Partei eine Garantie oder Bürgschaft für ein Geschäft zweier anderer Parteien ausspricht. Der Aval wird durch Unterzeichnung eines Wechsels durch alle drei Parteien bestätigt, wobei sämtliche Seiten vertragsrechtlich in der Haftung sind. Im Unterschied zu einem klassischen Ratenkredit muss der Aval nicht zwingend einen monetären Charakter haben und mit der Auszahlung eines Darlehens verbunden sein. Beispiele sind der Leistungsaval aus der Geschäftswelt zur Absicherung von Warenlieferungen oder der Mietaval, der auch als Kautionsbürgschaft gegenüber dem Vermieter bekannt ist.

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