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Außenanlagen
Hierzu gehören Garten- und Hofanlagen, Wege, Einfriedungen, Stützmauern, Entwässerungs- und Versorgungsanlagen vom Hausanschluß bis zur Grundstücksgrenze bzw. zur öffentlichen Fläche.
Hierzu gehören Garten- und Hofanlagen, Wege, Einfriedungen, Stützmauern, Entwässerungs- und Versorgungsanlagen vom Hausanschluß bis zur Grundstücksgrenze bzw. zur öffentlichen Fläche.