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Auflassungsvormerkung
Bei der Auflassungsvormerkung handelt es sich um einen speziellen Eintrag im Grundbuch mit Bezug auf ein bestimmtes Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird durch einen zukünftigen Eigentümer des Grundstücks vorgenommen, der seinen Anspruch als Grundstückskäufer auf Übertragung dieses Eigentums erst zu einem späteren Zeitpunkt vollzieht. Durch die Auflassungsvormerkung ist es nicht möglich, Verfügungen oder Belastungen über das Grundstück abzuwickeln, sofern der zukünftige Eigentümer diesen nicht explizit zustimmt.