<
Zurück
Alleineigentum
Alleineigentum der auch Sondereigentum ist im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum die dem Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz allein gehörende Wohnung. Bestimmte Teile des Gebäudes stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum.
Siehe auch: Teilungserklärung, Wohnungseigentum