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Alleineigentum
Alleineigentum der auch Sondereigentum ist im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum die dem Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz allein gehörende Wohnung. Bestimmte Teile des Gebäudes stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum.
Siehe auch: Teilungserklärung, Wohnungseigentum

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