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Abschreibung
Als Abschreibung wird die Möglichkeit bezeichnet, den schleichenden Wertverlust verschiedener Vermögenswerte steuerlich geltend zu machen. Die Abschreibung erfolgt im Regelfall durch spezielle Tabellen der sogenannten Absetzung für Abnutzung (AfA), aus denen sich der jährlich anrechenbare Abschreibungsbetrag herleiten lässt. Wesentliche Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der jährlich gewährten Abschreibung ist der Wert des Wirtschaftsguts bei dessen Anschaffung sowie die voraussichtliche Nutzungsdauer. Für die steuerliche Anrechnung stehen verschiedene Varianten wie die lineare oder degressive Abschreibung zur Auswahl.