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Abnahmeverpflichtung
Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist, der sogenannten Abnahmefrist, auszahlen zu lassen. Zuvor müssen die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt worden sein.
Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist, der sogenannten Abnahmefrist, auszahlen zu lassen. Zuvor müssen die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt worden sein.