Baufinanzierungs-Lexikon
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Abnahmeverpflichtung

Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist, der sogenannten Abnahmefrist, auszahlen zu lassen. Zuvor müssen die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt worden sein.

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