Baufinanzierungs-Lexikon

Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse

Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.

Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.

Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.

  • Weitere Darlehensbedingungen

    Siehe Allgemeine Darlehensbedingungen

  • Werbungskosten

    Bestimmte Aufwendungen, die aus vermietete oder verpachteten Immobilien entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Zum Beispiel Darlehenszinsen, Damnum, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten.

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  • Wertermittlung

    Sie dient der Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) oder des Beleihungswertes.

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  • Wertgutachten

    Siehe Schätzung, Wertermittlung

  • Wohnfläche

    Als Wohnfläche wird bei sämtlichen Wohnimmobilien die Gesamtheit der Räume in Quadratmetern bezeichnet, die effektiv zum Wohnen genutzt werden können. Gegenüber der gesamten, bebauten Fläche des Grundstücks werden beispielsweise Treppenhäuser oder Außenwände nicht mit ...

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  • Wohnflächenberechnung

    Die genaue Berechnung der Wohnfläche ist nur für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die II. Berechnungsverordnung amtlich geregelt. Allerdings haben sich die hier getroffenen Festlegungen in der Praxis allgemein durchgesetzt.

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  • Wohnungseigentum

    ist das Allein- oder Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zu dem es gehört.

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  • Wohnungseigentumsgesetz

    Die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum bildet das Wohnungseigentumsgesetz.

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  • Wohnungsgrundbuch

    Für jede Eigentumswohnung wird ein besonderes Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) angelegt. Hier werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingetragen.

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