Baufinanzierungs-Lexikon

Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse

Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.

Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.

Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.

  • Schätzgebühr

    Honorar für Wertermittlung von Immobilien. Sie richtet sich bei der Schätzung des Beleihungswertes nach der Darlehenshöhe oder dem Objektwert.

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  • Schätzung

    Wertermittlung von Immobilien, um z. B. den Verkehrswert oder den Beleihungswert zu ermitteln. Der Beleihungswert eines Objektes wird durch einen vereidigten Sachverständigen oder durch Mitarbeiter der Bank ermittelt.

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  • Schufa

    Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine deutsche, privatwirtschaftlich betriebene Auskunftei.

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  • Schuldnerwechsel

    Siehe Schuldübernahme

  • Schuldübernahme

    Der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers.

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  • Schuldzinsen

    Sie können bei vermieteten Objekten die Zinsen und Finanzierungskosten steuerlich geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Finanzierungskosten vor oder nach dem Einzug des Mieters entstanden sind.

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  • Selbst- und Nachbarhilfe

    Eigenleistung oder auch "Muskelhypothek" genannt. Wenn Sie selbst, Ihre Familie, Freunde und Nachbarn Hand anlegen, mit denen entsprechende Handwerkerlohnkosten eingespart werden können. Eigenleistungen können jedoch nur begrenzt als Ersatz anderer Eigenmittel herangezogen werden.

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  • Selbsthilfe

    Siehe Eigenleistung

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft

    Siehe Bürgschaft

  • Sicherheit

    Als Sicherheit oder Kreditsicherheit werden bei der Darlehensvergabe Objekte oder Rechte bezeichnen, die sich positiv auf die Bonität des Antragstellers auswirken. Sicherheiten dienen dem Kreditinstitut als Maßstab, wie riskant die Kreditvergabe ist.

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  • Sicherungsvereinbarung

    Die Sicherungsvereinbarung stellt die Verbindung zwischen dem gewährten Kredit und der Grundschuld dar. Sie ist gewissermaßen die Sicherungsabrede zwischen Sicherungsgeber und der Bank. Es wird u. a. vereinbart, dass grundsätzlich alle Zahlungen nicht auf die Grundschuld, sondern auf die gesicherten Forderungen erfolgen.

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  • Sonderausgaben

    Bestimmte Aufwendungen, die steuermindernd von allen Einkünften abgesetzt werden können.

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  • Sondereigentum

    Das Sondereigentum ist ein im deutschen Wohneigentumsgesetz spezifizierter Begriff, der so ausschließlich für Wohnimmobilien herangezogen wird. Gemeint ist mit Sondereigentum das Anrecht an einer Wohnrecht, das fast exakt dem Volleigentum gleichgestellt ist.

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  • Sondertilgung

    Grundsätzlich ist bei Baukrediten nur die vereinbarte Leistung (Tilgungsraten ) möglich, es sei den Sondertilgungen werden kostenfrei in Höhe x p.a ausdrücklich vereinbart.

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  • Steuerliche Förderung

    Siehe Baukinderzulage, Eigenheimzulage, ökologische Baumaßnahmen

  • Steuermodelle

    Sammelbegriff für Investitionsformen mit dem Ziel, durch den Erwerb von Grundeigentum Steuern zu "sparen". Zahlreiche Steuermodelle haben in den letzten Jahren die Erwartungen der Investoren (Bauherrengemeinschaft) nicht erfüllt.

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