Baufinanzierungs-Lexikon

Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse

Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.

Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.

Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.

  • Fälligkeitsdarlehen

    Im Gegensatz zu Annuitätendarlehen wird das Fälligkeitsdarlehen am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu zahlen.

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  • Fertighaus

    Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude. Ein Fertighaus kann in Massiv- oder Holzbauweise errichtet werden. Die meisten Fertighäuser in Deutschland sind in Holztafelbauweise errichtet.

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  • Festbetragshypothek

    Siehe Bankvorausdarlehen

  • Festdarlehen

    Werden in einer Summe am Ende der Laufzeit durch Guthaben aus Lebensversicherungen oder Bausparverträgen getilgt. Für das Darlehen zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur die Zinsen.

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  • Festzinshypothek

    Darlehen, bei dem der Darlehensgeber die Konditionen für einen bestimmten Zeitraum garantiert (Zinsfestschreibung). Die Festzinshypothek ist das Markenzeichen der Hypothekenbanken. Durch die gleichmäßige Belastung ist eine langfristige Planung und Finanzierung möglich.

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  • Feuerversicherung

    Die Feuerversicherung ist ein Teil der Gebäudeversicherung, mit der Schäden durch Brände, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabstürze abgedeckt werden.

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  • Finanzierung aus einer Hand

    Finanzierung, die nur bei einer Bank beantragt wird und nur von dieser Bank oder als "Paket" von Krediten verschiedener Banken bereitgestellt wird.

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  • Finanzierungsplan

    Im Finanzierungsplan werden die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten den dafür erforderlichen Eigen- und Fremdmitteln gegenübergestellt. Also Kosten minus Eigenmittel ergeben den Kreditbedarf, der aus Fremdmitteln gedeckt werden muß.

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  • Flurkarte

    Amtliche Katasterkarte, aus der die Lage des Grundstücks, die Flur- und Flurstücksnummer sowie in aller Regel die bereits vorhandene Bebauung ersichtlich ist. Ein Flurkartenauszug ist beim Katasteramt erhältlich.

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  • Förderung

    Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus, z.B. von der KfW.

  • Fonds

    Fonds gehören zu den zeitgemäßen Spar- und Investitionsprodukten, bei denen private oder geschäftliche Anleger in Projekte mit Hoffnung auf eine attraktive Rendite einzahlen.

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  • Forderungsabtretung

    Siehe Abtretung

  • Forward-Darlehen

    Forward-Darlehen sind ein Instrument, mit dem sich Kreditnehmer mit Bedarf für eine Anschlussfinanzierung gegen das Risiko steigender Zinsen absichern können. Mit der Forward-Vereinbarung wird bereits heute der Zinssatz für den erst später erfolgenden Anschlusskredit festgelegt.

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  • Freistellungserklärung

    Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank im allgemeinen durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab.

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  • Fremdkapital

    Als Fremdkapital wird bei einer Baufinanzierung und vergleichbaren Vorhaben der Anteil der Finanzierung bezeichnet, der nicht aus den Mitteln des Bauherren oder Immobilienkäufers stammt.

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