Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse
Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.
Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.
Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.
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b.a.w.-Konditionen
Konditionen, die nur "bis auf weiteres" gelten.
Siehe auch Gleitzinsdarlehen
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Bankvorausdarlehen
Das Bankvorausdarlehen dient der Vorfinanzierung eines Bausparvertrages.
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Bauantrag
Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
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Baubeschreibung
Erläuterung der bei der Ausführung des Bauvorhabens angewandten Techniken und Materialien (z. B. Fenster mit Kunststoffrahmen, Schieferdach). Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung.
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Bauerwartungsland
Grundstücksflächen, für die Planungsabsichten bestehen.
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Bauförderung des Staates
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Baugenehmigung
Das nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme, ohne die mit der Durchführung des Baus nicht begonnen werden darf.
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Baugrenze
Die im Bebauungsplan festgesetzte Grenze, die mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.
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Bauherr
Bauherr ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen läßt und unter Berücksichtigung aller Verhältnisse das für den Bauherrn typische Risiko trägt.
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Bauherrenhaftpflichtversicherung
Diese deckt Schäden, die Dritte auf dem Baugrundstück und durch die Baumaßnahme erleiden könnten, und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann (Unfälle von Handwerkern sind i. d. R. über deren Versicherungen abgedeckt).
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Baujahr
Jahr der Gebäudeerrichtung; bei bestehenden Objekten ist die Angabe des Baujahres erforderlich.
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Baukinderzulage
Zusätzlich zur Grundförderung erhalten Bauherren und Käufer von eigengenutzten Immobilien während des achtjährigen Förderzeitraums pro Jahr und Kind eine Zulage von € 767,00.
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Baukosten
Summe der reinen Kosten für die technischen Bauleistungen, wie sie vom Bauhandwerk einschließlich Materiallieferung erbracht werden und für die Errichtung von Gebäuden erforderlich sind (ohne Erschließung und Baunebenkosten).
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Baulast
Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstücks. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb.
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Baumängel
Durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder nicht einwandfreies Material verursachte Mängel eines Bauvorhabens.
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Baunebenkosten
Zu den Baunebenkosten gehören die Erschließung des Grundstücks, z.B. Anschluss an das Abwassersystem, die Beurkundung des Notarvertrags liegt, je nach Bundesland die Grunderwerbssteuer, Kosten für die Eintragung der Grundschuld, weitere Gebühren, die die Beurkundung des Notarvertrags auslöst.
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Bauordnung
Als Bauordnung wird da rechtliche Rahmenwerk bezeichnet, das sämtliche Aspekte der privaten oder gewerblichen Bebauung von Grundstücken regelt.
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Bauschein
Ein Bauschein ist eine erteilte Baugenehmigung.
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Bauspardarlehen
In der Regel ein nachrangig im Grundbuch gesichertes Darlehen einer Bausparkasse für wohnwirtschaftliche Zwecke.
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Bausparsumme
...ist die vereinbarte Vertragssumme, die bei Zuteilung einschließlich des Baufinanzierungsdarlehens ausgezahlt wird.
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Bauspartarif
Der Bauspartarif regelt die Höhe der monatlichen Spar- und Tilgungsbeträge sowie die Höhe der Zinsen für Bausparguthaben und Bauspardarlehen. Die meisten Bausparkassen bieten mehrere bzw. unterschiedliche Tarife an.
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Bausparvertrag
Der Bausparvertrag (BSV) ist ein spezielles Sparprodukt für den Erwerboder geplanten Kauf einer Immobilie in Zukunft. Der Bausparvertrag dienst als Zinssicherung für die Zukunft.
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Bauträger
Unternehmen, die Grundstücke erwerben und schlüsselfertig bebauen, um die entstandene(n) Immobilie(n) Interessenten zum Kauf anzubieten. Es ist wichtig, daß der Erwerber einer solchen Immobilie die Seriösität des Unternehmens und deren Partner sorgfältig prüft.
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Bauträgermodell
Siehe Steuermodelle
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Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung leistet Ersatz für unvorhergesehene, während der Bauzeit eintretende Beschädigungen.
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Bauzeitzinsen
Der Bauzeitzins wird auch Bereitstellungszins genannt.
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Bauzins
Der Bauzins ist der zu zahlende Zins für Baudarlehen. Für ein Kalkulationsbeispiel und den aktuelle Zinssatz, bitte...
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Bearbeitungsentgelt
Einmalig erhobene Entgeld für die Bearbeitung eines Darlehensantrages, um die der Auszahlungsbetrag vermindert wird.
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Bearbeitungsgebühr
Einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung eines Darlehensantrages, um die der Auszahlungsbetrag vermindert wird.
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Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist ein offizielles und rechtlich bindendes Dokument, in welcher Form Flächen in Städten und Gemeinden bebaut werden dürfen.
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Bedingungen
Siehe Konditionen
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Bedingungsanpassung
Siehe Konditionenanpassungen
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Beleihungsgrenze
Prozentualer Wert einer Immobilie, bis zu dem Kreditinstitute ein Objekt beleihen. Grundlage für die Festlegung der Darlehenshöhe sind bei Sachwertobjekten (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) der Bodenwert (Grundstückswert) und der Gebäudewert.
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Beleihungsobjekt
Immobilie, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dient und bis zur Beleihungsgrenze beliehen werden kann.
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Beleihungsvertrag
Siehe Darlehensvertrag
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Beleihungswert
Unter dem Beleihungswert wird der dauerhafte Wert einer Immobilie verstanden, wie er als Darlehenssicherheit verwendet werden kann. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufpreis.
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Bereitstellungszinsen
Pauschal mit 3 % p. a. bemessene Leistung an die Bank als Beitrag zu den Kosten, welche der Bank durch Refinanzierung der Darlehensmittel vor Schaffung der Auszahlungsvoraussetzungen entstehen. Die meisten Banken berechnen Bereitstellungszinsen ab der 7. Woche nach Darlehenszusage.
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Betriebskosten
Darunter werden nach den mietrechtlichen Vorschriften laufende Kosten verstanden, welche dem Eigentümer durch das Eigentum an Grundstück und Gebäude oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen. Hierzu zähle...
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Beurkundungspflicht
Grundstücksgeschäfte (Grundstückskaufvertrag) müssen generell notariell beurkundet werden.
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Bewegungsflächen
Beim barrierereduzierenden Umbau sollen ausreichende Flächen geschaffen werden, die eine praktikable Nutzung von Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühlen ermöglichen...
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Bewirtschaftungskosten
Kosten, die zur Bewirtschaftung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlich sind. Hierzu zählen Abschreibungen, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie Mietausfallwagnis.
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Bezugsfertigkeit
Der bauliche Zustand eines Gebäudes in dem nach allgemeiner Auffassung den Bewohnern der Bezug der Wohnräume zugemutet werden kann.
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Bodenwert
Wert des Grundstücks ohne aufstehende Gebäude. Der Bodenwert eines Grundstücks ist abhängig von der Größe, der Beschaffenheit, der Lage und der Bebauungsfähigkeit.
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Bonität
Als Bonität wird in allen Sparten des Kreditwesens die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers auf ein Darlehen bezeichnet. Durch die Bonität wird ausgedrückt, wie risikoreich die Vergabe eines Kredits in gewünschter Höhe ist und ob während der Tilgungsphase mit einem Zahlungsausfall zu rechnen ist.
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Bonitätsprüfung
Die Bonitätsprüfung gibt einem Kreditinstitut Einblicke in die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers auf einen Kredit und spielt für die Kreditgewähr eine wesentliche Rolle.
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Brandversicherung
Versicherung des Gebäudes gegen Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken.
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Briefgrundschuld
Siehe Grundschuld
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Bruttorauminhalt
Bauvolumen (Rauminhalt) eines Gebäudes (Höhe x Fläche). Berechnungsgröße, die für den Bauantrag sowie für die Ermittlung des Beleihungswertes benötigt wird.
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BSV
Abkürzung für Bausparvertrag.
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Bürgschaft
Als Bürgschaft wird eine Vertragsart bezeichnet, die einem Gläubiger die Absicherung eines Kredits oder einer ähnlichen Verpflichtung durch einen Dritten garantiert.
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Bürgschaftsgebühr
Soweit im Rahmen der Wohnungsbaufinanzierungen Bürgschaften, insbesondere von Kreditinstituten, eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr).