Baufinanzierungs-Lexikon

Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse

Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.

Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.

Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Wohnungseigentum kann nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Dies muss nachgewiesen werden.

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  • Ablehnung der Darlehensauszahlung

    Die Bank kann die Auszahlung des Darlehens ablehnen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen vom Darlehensnehmer innerhalb der vertraglichen Frist nicht erfüllt werden. In diesem Fall wird eine Nichtabnahmeentschädigung fällig.

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  • Abnahmeverpflichtung

    Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist, der sogenannten Abnahmefrist, auszahlen zu lassen. Zuvor müssen die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt worden sein.

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  • Abschreibung

    Als Abschreibung wird die Möglichkeit bezeichnet, den schleichenden Wertverlust verschiedener Vermögenswerte steuerlich geltend zu machen.

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  • Absetzung für Abnutzung (AfA)

    Als Absetzung für Abnutzung oder kurz AfA wird die Möglichkeit bezeichnet, Anlagevermögen wie beispielsweise eine Immobilie steuermindernd geltend zu machen.

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  • Abtretung

    Auch Zession genannt. Übertragung eines Rechtes oder eines Anspruches auf einen neuen Gläubiger.

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  • Alleineigentum

    Alleineigentum oder auch Sondereigentum ist im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum die dem Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz allein gehörende Wohnung. Bestimmte Teile des Gebäudes stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum.

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  • Allgemeine Darlehensbedingungen

    Von der Bank vorformulierte Vertragsbedingungen, die grundsätzlich für alle Kunden bei der Aufnahme eines Darlehens gelten.

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  • Amortisation

    Als Amortisation wird in Wirtschaft und Recht der Umstand bezeichnet, dass sich ein geleisteter Aufwand im Laufe der Zeit durch Gewinnerzielung ausgleicht und ab diesem Zeitpunkt der Ertrag zu einer Steigerung des Gewinns herangezogen werden kann.

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  • Amtlicher Lageplan

    Aus dieser beglaubigten Katasterhandzeichung (meist im Maßstab 1:500) ist die Lage des Grundstücks / die Grundstücksgröße.

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  • Anderkonto

    Bankkonto, das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die einem besonderen Standesrecht unterliegen (z.B. Notare), eröffnet wird zur vorübergehenden Verwahrung von Fremdgeldern.

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  • Anfänglicher effektiver Jahreszins

    Siehe Effektivzins

  • Annuität

    Als Annuität wird der Sollzins und die Tilgung bezeichnet, hieraus resultiert die Rate. Diese Darlehensform wird bei Immobiliendarlehen und auch Ratendarlehen angewendet.

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  • Annuitätendarlehen

    Im Unterschied zu einem Tilgungsdarlehen wird beim Annuitätendarlehen über die festgelegte Laufzeit der Tilgungsphase monatlich oder jährlich eine feste Kreditrate an den Kreditgeber zurückgezahlt.

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  • Anpassungstermin

    Siehe Konditionenanpassung

  • Anschaffungskosten

    Summe aller anfallenden Kosten. Hierzu zählen die Kosten für den Erwerb sowie evtl. Renovierungs- und Modernisierungskosten.

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  • Anschlussfinanzierung

    Im Rahmen der Anschlussfinanzierung wird die bestehende Zinsbindung gelöst und der Vertrag zu einem neuen Tilgungszins weitergeführt, ohne dass sich die weiteren Konditionen des laufenden Baukredits verändern.

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  • Auflassung

    Die Auflassung ist die zur Übertragung des Grundstückseigentums erforderliche Einigung der Verkäufers und des Erwerbers bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar.

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  • Auflassungsvormerkung

    Bei der Auflassungsvormerkung handelt es sich um einen speziellen Eintrag im Grundbuch mit Bezug auf ein bestimmtes Grundstück.

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  • Aufteilungsplan

    Siehe Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

  • Ausbauhaus

    Ein Haus, bei welchem ein nicht vollständig fertiggestelltes Gebäude vom Bauherrn erworben bzw. übernommen wird. Üblicherweise handelt es sich bei einem Ausbauhaus um ein Fertighaus. Es ist aber auch als Massivhaus möglich.

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  • Ausfallbürgschaft

    Hier haftet der Bürge erst, wenn der Gläubiger nachgewiesen hat, daß zumindest teilweise ein Ausfall seiner Forderung endgültig eingetreten ist.

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  • Außenanlagen

    Hierzu gehören Garten- und Hofanlagen, Wege, Einfriedungen, Stützmauern, Entwässerungs- und Versorgungsanlagen vom Hausanschluß bis zur Grundstücksgrenze bzw. zur öffentlichen Fläche.

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  • Auszahlung

    Die Auszahlung wird als tatsächliche Gewähr eines Kreditbetrags nach positiver Überprüfung aller Voraussetzungen für die Kreditvergabe bezeichnet.

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  • Auszahlungskurs

    Prozentsatz des Darlehensbetrages (Nominalbetrag), nach Abzug des vereinbarten Damnums.

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  • Auszahlungsvoraussetzungen

    Die Auszahlungsvoraussetzungen sind im Darlehensvertrag geregelt. Ein Darlehen wird ausgezahlt, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

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  • Aval

    Der Aval oder Bankaval bezeichnet ein spezielles Kreditgeschäft, bei dem eine dritte Partei eine Garantie oder Bürgschaft für ein Geschäft zweier anderer Parteien ausspricht.

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  • Avalgebühr

    siehe Bürgschaftsgebühr

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