Baufinanzierungs-Lexikon

Das Baufinanzierungslexikon von Marco Bruse

Das Baufinanzierungslexikon erläutert wichtige Begriffe rund um das Thema Finanzierung. Im Zusammenhang mit der Finanzierungsplanung oder der Darlehensaufnahme tauchen unter Umständen Begriffe auf, deren Definition Sie nicht genau kennen. Genau für diese Fragen stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.

Vielleicht denken Sie über ein Forward Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung nach und möchten wissen, wie diese Finanzierungsvarianten funktionieren. Oder Sie interessieren sich für die Berechnung der Bauzinsen oder die wesentlichen Bestandteile des Darlehensvertrages. Auch wenn Sie einen Neubau planen und sich mit baurechtlichen Fragen auseinandersetzen, ist die Wissensdatenbank perfekt geeignet.

Klicken Sie im Baulexikon einfach auf den entsprechenden Begriff und erfahren mehr zu den einzelnen Punkten.

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Wohnungseigentum kann nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Dies muss nachgewiesen werden.

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  • Ablehnung der Darlehensauszahlung

    Die Bank kann die Auszahlung des Darlehens ablehnen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen vom Darlehensnehmer innerhalb der vertraglichen Frist nicht erfüllt werden. In diesem Fall wird eine Nichtabnahmeentschädigung fällig.

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  • Abnahmeverpflichtung

    Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist, der sogenannten Abnahmefrist, auszahlen zu lassen. Zuvor müssen die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt worden sein.

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  • Abschreibung

    Als Abschreibung wird die Möglichkeit bezeichnet, den schleichenden Wertverlust verschiedener Vermögenswerte steuerlich geltend zu machen.

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  • Absetzung für Abnutzung (AfA)

    Als Absetzung für Abnutzung oder kurz AfA wird die Möglichkeit bezeichnet, Anlagevermögen wie beispielsweise eine Immobilie steuermindernd geltend zu machen.

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  • Abtretung

    Auch Zession genannt. Übertragung eines Rechtes oder eines Anspruches auf einen neuen Gläubiger.

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  • Alleineigentum

    Alleineigentum oder auch Sondereigentum ist im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum die dem Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz allein gehörende Wohnung. Bestimmte Teile des Gebäudes stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum.

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  • Allgemeine Darlehensbedingungen

    Von der Bank vorformulierte Vertragsbedingungen, die grundsätzlich für alle Kunden bei der Aufnahme eines Darlehens gelten.

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  • Amortisation

    Als Amortisation wird in Wirtschaft und Recht der Umstand bezeichnet, dass sich ein geleisteter Aufwand im Laufe der Zeit durch Gewinnerzielung ausgleicht und ab diesem Zeitpunkt der Ertrag zu einer Steigerung des Gewinns herangezogen werden kann.

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  • Amtlicher Lageplan

    Aus dieser beglaubigten Katasterhandzeichung (meist im Maßstab 1:500) ist die Lage des Grundstücks / die Grundstücksgröße.

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  • Anderkonto

    Bankkonto, das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die einem besonderen Standesrecht unterliegen (z.B. Notare), eröffnet wird zur vorübergehenden Verwahrung von Fremdgeldern.

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  • Anfänglicher effektiver Jahreszins

    Siehe Effektivzins

  • Annuität

    Als Annuität wird der Sollzins und die Tilgung bezeichnet, hieraus resultiert die Rate. Diese Darlehensform wird bei Immobiliendarlehen und auch Ratendarlehen angewendet.

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  • Annuitätendarlehen

    Im Unterschied zu einem Tilgungsdarlehen wird beim Annuitätendarlehen über die festgelegte Laufzeit der Tilgungsphase monatlich oder jährlich eine feste Kreditrate an den Kreditgeber zurückgezahlt.

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  • Anpassungstermin

    Siehe Konditionenanpassung

  • Anschaffungskosten

    Summe aller anfallenden Kosten. Hierzu zählen die Kosten für den Erwerb sowie evtl. Renovierungs- und Modernisierungskosten.

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  • Anschlussfinanzierung

    Im Rahmen der Anschlussfinanzierung wird die bestehende Zinsbindung gelöst und der Vertrag zu einem neuen Tilgungszins weitergeführt, ohne dass sich die weiteren Konditionen des laufenden Baukredits verändern.

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  • Auflassung

    Die Auflassung ist die zur Übertragung des Grundstückseigentums erforderliche Einigung der Verkäufers und des Erwerbers bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar.

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  • Auflassungsvormerkung

    Bei der Auflassungsvormerkung handelt es sich um einen speziellen Eintrag im Grundbuch mit Bezug auf ein bestimmtes Grundstück.

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  • Aufteilungsplan

    Siehe Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

  • Ausbauhaus

    Ein Haus, bei welchem ein nicht vollständig fertiggestelltes Gebäude vom Bauherrn erworben bzw. übernommen wird. Üblicherweise handelt es sich bei einem Ausbauhaus um ein Fertighaus. Es ist aber auch als Massivhaus möglich.

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  • Ausfallbürgschaft

    Hier haftet der Bürge erst, wenn der Gläubiger nachgewiesen hat, daß zumindest teilweise ein Ausfall seiner Forderung endgültig eingetreten ist.

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  • Außenanlagen

    Hierzu gehören Garten- und Hofanlagen, Wege, Einfriedungen, Stützmauern, Entwässerungs- und Versorgungsanlagen vom Hausanschluß bis zur Grundstücksgrenze bzw. zur öffentlichen Fläche.

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  • Auszahlung

    Die Auszahlung wird als tatsächliche Gewähr eines Kreditbetrags nach positiver Überprüfung aller Voraussetzungen für die Kreditvergabe bezeichnet.

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  • Auszahlungskurs

    Prozentsatz des Darlehensbetrages (Nominalbetrag), nach Abzug des vereinbarten Damnums.

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  • Auszahlungsvoraussetzungen

    Die Auszahlungsvoraussetzungen sind im Darlehensvertrag geregelt. Ein Darlehen wird ausgezahlt, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

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  • Aval

    Der Aval oder Bankaval bezeichnet ein spezielles Kreditgeschäft, bei dem eine dritte Partei eine Garantie oder Bürgschaft für ein Geschäft zweier anderer Parteien ausspricht.

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  • Avalgebühr

    siehe Bürgschaftsgebühr

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  • b.a.w.-Konditionen

    Konditionen, die nur "bis auf weiteres" gelten.

    Siehe auch Gleitzinsdarlehen

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  • Bankvorausdarlehen

    Das Bankvorausdarlehen dient der Vorfinanzierung eines Bausparvertrages.

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  • Bauantrag

    Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

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  • Baubeschreibung

    Erläuterung der bei der Ausführung des Bauvorhabens angewandten Techniken und Materialien (z. B. Fenster mit Kunststoffrahmen, Schieferdach). Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung.

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  • Bauerwartungsland

    Grundstücksflächen, für die Planungsabsichten bestehen.

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  • Bauförderung des Staates

    Siehe Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

  • Baugenehmigung

    Das nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme, ohne die mit der Durchführung des Baus nicht begonnen werden darf.

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  • Baugrenze

    Die im Bebauungsplan festgesetzte Grenze, die mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.

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  • Bauherr

    Bauherr ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen läßt und unter Berücksichtigung aller Verhältnisse das für den Bauherrn typische Risiko trägt.

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  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

    Diese deckt Schäden, die Dritte auf dem Baugrundstück und durch die Baumaßnahme erleiden könnten, und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann (Unfälle von Handwerkern sind i. d. R. über deren Versicherungen abgedeckt).

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  • Baujahr

    Jahr der Gebäudeerrichtung; bei bestehenden Objekten ist die Angabe des Baujahres erforderlich.

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  • Baukinderzulage

    Zusätzlich zur Grundförderung erhalten Bauherren und Käufer von eigengenutzten Immobilien während des achtjährigen Förderzeitraums pro Jahr und Kind eine Zulage von € 767,00.

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  • Baukosten

    Summe der reinen Kosten für die technischen Bauleistungen, wie sie vom Bauhandwerk einschließlich Materiallieferung erbracht werden und für die Errichtung von Gebäuden erforderlich sind (ohne Erschließung und Baunebenkosten).

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  • Baulast

    Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstücks. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb.

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  • Baumängel

    Durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder nicht einwandfreies Material verursachte Mängel eines Bauvorhabens.

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  • Baunebenkosten

    Zu den Baunebenkosten gehören die Erschließung des Grundstücks, z.B. Anschluss an das Abwassersystem, die Beurkundung des Notarvertrags liegt, je nach Bundesland die Grunderwerbssteuer, Kosten für die Eintragung der Grundschuld, weitere Gebühren, die die Beurkundung des Notarvertrags auslöst.

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  • Bauordnung

    Als Bauordnung wird da rechtliche Rahmenwerk bezeichnet, das sämtliche Aspekte der privaten oder gewerblichen Bebauung von Grundstücken regelt.

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  • Bauschein

    Ein Bauschein ist eine erteilte Baugenehmigung.

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  • Bauspardarlehen

    In der Regel ein nachrangig im Grundbuch gesichertes Darlehen einer Bausparkasse für wohnwirtschaftliche Zwecke.

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  • Bausparsumme

    ...ist die vereinbarte Vertragssumme, die bei Zuteilung einschließlich des Baufinanzierungsdarlehens ausgezahlt wird.

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  • Bauspartarif

    Der Bauspartarif regelt die Höhe der monatlichen Spar- und Tilgungsbeträge sowie die Höhe der Zinsen für Bausparguthaben und Bauspardarlehen. Die meisten Bausparkassen bieten mehrere bzw. unterschiedliche Tarife an.

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  • Bausparvertrag

    Der Bausparvertrag (BSV) ist ein spezielles Sparprodukt für den Erwerboder geplanten Kauf einer Immobilie in Zukunft. Der Bausparvertrag dienst als Zinssicherung für die Zukunft.

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  • Bauträger

    Unternehmen, die Grundstücke erwerben und schlüsselfertig bebauen, um die entstandene(n) Immobilie(n) Interessenten zum Kauf anzubieten. Es ist wichtig, daß der Erwerber einer solchen Immobilie die Seriösität des Unternehmens und deren Partner sorgfältig prüft.

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  • Bauträgermodell

    Siehe Steuermodelle

  • Bauwesenversicherung

    Die Bauwesenversicherung leistet Ersatz für unvorhergesehene, während der Bauzeit eintretende Beschädigungen.

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  • Bauzeitzinsen

    Der Bauzeitzins wird auch Bereitstellungszins genannt.

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  • Bauzins

    Der Bauzins ist der zu zahlende Zins für Baudarlehen. Für ein Kalkulationsbeispiel und den aktuelle Zinssatz, bitte...

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  • Bearbeitungsentgelt

    Einmalig erhobene Entgeld für die Bearbeitung eines Darlehensantrages, um die der Auszahlungsbetrag vermindert wird.

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  • Bearbeitungsgebühr

    Einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung eines Darlehensantrages, um die der Auszahlungsbetrag vermindert wird.

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  • Bebauungsplan

    Der Bebauungsplan ist ein offizielles und rechtlich bindendes Dokument, in welcher Form Flächen in Städten und Gemeinden bebaut werden dürfen.

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  • Bedingungen

    Siehe Konditionen

  • Bedingungsanpassung

    Siehe Konditionenanpassungen

  • Beleihungsgrenze

    Prozentualer Wert einer Immobilie, bis zu dem Kreditinstitute ein Objekt beleihen. Grundlage für die Festlegung der Darlehenshöhe sind bei Sachwertobjekten (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) der Bodenwert (Grundstückswert) und der Gebäudewert.

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  • Beleihungsobjekt

    Immobilie, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dient und bis zur Beleihungsgrenze beliehen werden kann.

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  • Beleihungsvertrag

    Siehe Darlehensvertrag

  • Beleihungswert

    Unter dem Beleihungswert wird der dauerhafte Wert einer Immobilie verstanden, wie er als Darlehenssicherheit verwendet werden kann. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufpreis.

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  • Bereitstellungszinsen

    Pauschal mit 3 % p. a. bemessene Leistung an die Bank als Beitrag zu den Kosten, welche der Bank durch Refinanzierung der Darlehensmittel vor Schaffung der Auszahlungsvoraussetzungen entstehen. Die meisten Banken berechnen Bereitstellungszinsen ab der 7. Woche nach Darlehenszusage.

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  • Betriebskosten

    Darunter werden nach den mietrechtlichen Vorschriften laufende Kosten verstanden, welche dem Eigentümer durch das Eigentum an Grundstück und Gebäude oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen. Hierzu zähle...

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  • Beurkundungspflicht

    Grundstücksgeschäfte (Grundstückskaufvertrag) müssen generell notariell beurkundet werden.

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  • Bewegungsflächen

    Beim barriere­reduzierenden Umbau sollen ausreichende Flächen geschaffen werden, die eine praktikable Nutzung von Geh­hilfen, Rollatoren oder Roll­stühlen ermöglichen...

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  • Bewirtschaftungskosten

    Kosten, die zur Bewirtschaftung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlich sind. Hierzu zählen Abschreibungen, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie Mietausfallwagnis.

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  • Bezugsfertigkeit

    Der bauliche Zustand eines Gebäudes in dem nach allgemeiner Auffassung den Bewohnern der Bezug der Wohnräume zugemutet werden kann.

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  • Bodenwert

    Wert des Grundstücks ohne aufstehende Gebäude. Der Bodenwert eines Grundstücks ist abhängig von der Größe, der Beschaffenheit, der Lage und der Bebauungsfähigkeit.

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  • Bonität

    Als Bonität wird in allen Sparten des Kreditwesens die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers auf ein Darlehen bezeichnet. Durch die Bonität wird ausgedrückt, wie risikoreich die Vergabe eines Kredits in gewünschter Höhe ist und ob während der Tilgungsphase mit einem Zahlungsausfall zu rechnen ist.

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  • Bonitätsprüfung

    Die Bonitätsprüfung gibt einem Kreditinstitut Einblicke in die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers auf einen Kredit und spielt für die Kreditgewähr eine wesentliche Rolle.

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  • Brandversicherung

    Versicherung des Gebäudes gegen Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken.

     

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  • Briefgrundschuld

    Siehe Grundschuld

  • Bruttorauminhalt

    Bauvolumen (Rauminhalt) eines Gebäudes (Höhe x Fläche). Berechnungsgröße, die für den Bauantrag sowie für die Ermittlung des Beleihungswertes benötigt wird.

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  • BSV

    Abkürzung für Bausparvertrag.

  • Bürgschaft

    Als Bürgschaft wird eine Vertragsart bezeichnet, die einem Gläubiger die Absicherung eines Kredits oder einer ähnlichen Verpflichtung durch einen Dritten garantiert.

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  • Bürgschaftsgebühr

    Soweit im Rahmen der Wohnungsbaufinanzierungen Bürgschaften, insbesondere von Kreditinstituten, eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr).

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  • Damnum

    Das Damnum bezeichnet eine Leistung des Darlehensnehmers bei Darlehensauszahlung an die Bank. Diese Leistung hat Zinscharakter.

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  • Darlehensantrag

    Siehe Darlehensvertrag

  • Darlehensbewilligung

    Siehe Darlehensvertrag

  • Darlehensnominalbetrag

    Dieser Kapitalbetrag muss an die Bank zurückgezahlt werden.

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  • Darlehensurkunde

    Siehe Darlehensvertrag

  • Darlehensvertrag

    Der Darlehensvertrag ist eine allgemeine Bezeichnung für jede Art von Kreditvertrag, beispielsweise als Ratenkredit oder in Form einer Baufinanzierung.

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  • Darlehenszusage

    Sind alle Bedingungen eines Darlehensvertrags geklärt, steht einer Darlehenszusage nicht mehr im Weg.

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  • Dingliche Sicherheit

    siehe Grundschuld

  • Dingliche Zinsen

    Zinsen (meist 18 %), die in Abt. III des Grundbuches neben dem Grundschuldbetrag eingetragen werden. Die Zinsen und der Grundschuldbetrag stellen den Sicherungsrahmen dar, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann.

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  • Disagio

    Als Disagio wird im Kreditwesen ein Abschlag auf die vereinbarte Kreditsumme bezeichnet, die dem Kreditnehmer gemäß vertraglicher Vereinbarung ausgezahlt wird.

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  • Effektivzins

    Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muß bei Krediten als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind, heißt dieser Preis "effektiver Jahreszins".

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  • Eigenheimzulage

    Wurde im Jahre 2006 abgeschafft.

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  • Eigenkapital

    Sämtliche Mittel, wie Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Bausparguthaben (soweit zuteilungsreif), Erlös aus dem Verkauf von Wertpapieren, die in die Finanzierung einfließen.

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  • Eigenkapitalersatz

    Fremdmittel, die nicht von einem Kreditinstitut stammen.

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  • Eigenleistung

    Wenn Sie selbst, Ihre Familie, Freunde und Nachbarn Hand anlegen, mit denen entsprechende Handwerkerlohnkosten eingespart werden können. Eigenleistungen können jedoch nur begrenzt als Ersatz anderer Eigenmittel herangezogen werden.

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  • Eigenmittel

    Siehe auch Eigenkapital, Eigenleistung, Eigenkapitalersatz

  • Eigennutzung

    Sie selbst wohnen in Ihrem Haus oder Eigentumswohnung. Die Eigennutzung ist Voraussetzung für die Gewährung einer Eigenheimzulage.

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  • Eigentumswohnung

    Die Eigentumswohung wird meist mit anderen Eigentümer geteilt, welche ebenfalls in diesem Gebäude eine oder mehrere Eigentumswohnung-/en besitzen.

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  • Einheitswert

    Der Einheitswert wird bevorzugt durch ein Ertragswertverfahren errechnet. Das steuerliche Bewertungsgesetz regelt dies. Basis ist die 1964 und in den neuen Bundesländern die 1935 geltende Jahresrohmiete, die durch den Mietspiegel ermittelt wird und mit einem Faktor kapitalisiert wird.

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  • Einkommensnachweis

    Damit Ihre Bank ein beantragtes Darlehen bewilligen kann, benötigt sie von Ihnen verläßliche Einkommensnachweise. Diese werden sowohl für die Bonitätsprüfung als auch für die Ermittlung Ihrer monatlichen Belastungsgrenze herangezogen.

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  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Mieteinnahmen aus Immobilien.

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  • Einliegerwohnung

    Kleine, abgeschlossene Wohnung in einem Einfamilienhaus, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist.

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  • Energieausweis

    In Deutschland ist der Energieausweis ein wichtiges Instrument, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu bewerten und transparent zu machen. Seit 2008 ist er Pflicht bei Vermietung oder Verkauf von Wohngebäuden und seit 2014 auch bei Nichtwohngebäuden wie Büro- oder Geschäftshäusern.

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  • Erbauszahlung

    Gelder / Ausgleichszahlungen / Gleichstellungsgelder die Beispielsweise bei einer Erbschaft einer Immobilie an die Miterben geleistet werden müssen, wenn der Wert der gesamten Immobilie den eigenen Erbteil übersteigt um die Miterben gleich zu stellen.

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  • Erbbaurecht

    Das Erbbaurecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Bebauung und Nutzung fremder Grundstücke. Dies ist nach dem Erbbaurecht ausschließlich durch eine entsprechende vertragliche Regelung mit einer Laufzeit von bis zu 99 Jahren möglich.

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  • Erbbauzins

    Der Erbbauzins ist eine jährliche oder einmalige Zahlung, die sich durch den Abschluss eines Vertrags nach dem Erbbaurecht ergibt.

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  • Erschließung

    Zur Baureifmachung eines Grundstückes notwendige Maßnahmen. Dazu gehören Arbeiten und Leistungen der Gemeinden für das Straßenland, den Straßen- und Kanalbau sowie Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung u. ä.

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  • Ertragswert

    Der Ertragswert bildet bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten die Grundlage für die Ermittlung des Beleihungswertes.

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  • Erwerberkosten

    Erwerberkosten oder auch Kaufnebenkosten genannt gelten aktuell für den Grudstückskauf und oder für den Kauf einer neuen oder gebrauten Immobilie.

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  • Fälligkeitsdarlehen

    Im Gegensatz zu Annuitätendarlehen wird das Fälligkeitsdarlehen am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu zahlen.

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  • Fertighaus

    Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude. Ein Fertighaus kann in Massiv- oder Holzbauweise errichtet werden. Die meisten Fertighäuser in Deutschland sind in Holztafelbauweise errichtet.

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  • Festbetragshypothek

    Siehe Bankvorausdarlehen

  • Festdarlehen

    Werden in einer Summe am Ende der Laufzeit durch Guthaben aus Lebensversicherungen oder Bausparverträgen getilgt. Für das Darlehen zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur die Zinsen.

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  • Festzinshypothek

    Darlehen, bei dem der Darlehensgeber die Konditionen für einen bestimmten Zeitraum garantiert (Zinsfestschreibung). Die Festzinshypothek ist das Markenzeichen der Hypothekenbanken. Durch die gleichmäßige Belastung ist eine langfristige Planung und Finanzierung möglich.

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  • Feuerversicherung

    Die Feuerversicherung ist ein Teil der Gebäudeversicherung, mit der Schäden durch Brände, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabstürze abgedeckt werden.

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  • Finanzierung aus einer Hand

    Finanzierung, die nur bei einer Bank beantragt wird und nur von dieser Bank oder als "Paket" von Krediten verschiedener Banken bereitgestellt wird.

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  • Finanzierungsplan

    Im Finanzierungsplan werden die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten den dafür erforderlichen Eigen- und Fremdmitteln gegenübergestellt. Also Kosten minus Eigenmittel ergeben den Kreditbedarf, der aus Fremdmitteln gedeckt werden muß.

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  • Flurkarte

    Amtliche Katasterkarte, aus der die Lage des Grundstücks, die Flur- und Flurstücksnummer sowie in aller Regel die bereits vorhandene Bebauung ersichtlich ist. Ein Flurkartenauszug ist beim Katasteramt erhältlich.

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  • Förderung

    Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus, z.B. von der KfW.

  • Fonds

    Fonds gehören zu den zeitgemäßen Spar- und Investitionsprodukten, bei denen private oder geschäftliche Anleger in Projekte mit Hoffnung auf eine attraktive Rendite einzahlen.

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  • Forderungsabtretung

    Siehe Abtretung

  • Forward-Darlehen

    Forward-Darlehen sind ein Instrument, mit dem sich Kreditnehmer mit Bedarf für eine Anschlussfinanzierung gegen das Risiko steigender Zinsen absichern können. Mit der Forward-Vereinbarung wird bereits heute der Zinssatz für den erst später erfolgenden Anschlusskredit festgelegt.

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  • Freistellungserklärung

    Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank im allgemeinen durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab.

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  • Fremdkapital

    Als Fremdkapital wird bei einer Baufinanzierung und vergleichbaren Vorhaben der Anteil der Finanzierung bezeichnet, der nicht aus den Mitteln des Bauherren oder Immobilienkäufers stammt.

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  • Gebäudewert

    Wert der auf einem Grundstück stehenden Gebäude; Teil des Beleihungswertes und des Verkehrswertes.

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  • Geldbeschaffungskosten

    Kosten, die einer Bank bei der Beschaffung von zinsgünstigen Finanzierungsmitteln entstehen. Sie werden als Damnum bei den Konditionen berücksichtigt.

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  • Gemeinschaftseigentum

    Bezeichnung für das Miteigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz, das allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich gehört und dessen Nutzung durch die Gemeinschaft geregelt ist (z. B. Grund und Boden, Treppenhaus, Waschküche, Strom- und Wasserleitungen).

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  • Gesamtbaufinanzierung

    siehe Finanzierung aus einer Hand

  • Gesamtschuldner

    Mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens. Dabei ist jeder Gesamtschuldner unabhängig von den anderen Darlehensnehmern zur vollen Zahlung verpflichtet.

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  • Gewerbedarlehen

    Hypothekenbanken finanzieren auch gewerblich genutzte Objekte, also Büro- und Geschäftshäuser, Lagergebäude, Werkstatt- und Fabrikgebäude, Hotels, etc.

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  • Gleitzinsdarlehen

    Im Gegensatz zum Festzinsdarlehen kann der Darlehensgeber hier jederzeit die Zinsen ändern.

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  • Globalbelastung

    Mehrere selbständige Grundstücke können mit ein und demselben Grundpfandrecht belastet werden.

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  • Grenzabstand

    Entfernung eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze.

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  • Grenzattest

    Siehe Grenzeinhaltungsbestätigung

  • Grenzeinhaltungsbestätigung

    Das ist die amtliche Bestätigung dafür, daß sich ein Gebäude auf dem vorgesehenen Grundstück befindet und die notwendigen Grenzabstände einhält. Die Bestätigung wird in der Regel von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder den Katasterämtern ausgestellt.

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  • Grundbuch

    Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, das beim Grundbuchamt als Teil des Amtsgerichtes eingesehen werden kann. Im Grundbuch sind alle wirtschaftlichen Rahmendaten sowie rechtlichen Rechte und Pflichten bezogen auf Grundstücke der entsprechenden Gemeinde aufgeführt.

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  • Grundbuchamt

    Das Grundbuchamt ist eine offizielle Einrichtung von Städten und Gemeinden, die im Regelfall Teil des Amtsgerichtes ist. Das Grundbuchamt befasst sich mit sämtlichen Rechtsvorgängen, die sich auf Grundstücke im jeweiligen Gemeindegebiet beziehen.

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  • Grundbuchauszug

    Der Grundbuchauszug ist ein elementarer Bestanteil einer Immobilie und oder Grundstücks. Das Grundbuch wird bei Amtsgericht ( Grundbuchamt) geführt.

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  • Grundbuchblatt

    Jedes Grundstück, welches in privatem Eigentum steht, muß grundsätzlich im Grundbuch auf einem Grundbuchblatt eingetragen werden.

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  • Grundbucheinsicht

    Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann, darf in das betreffende Grundbuch Einsicht nehmen. Jeder Käufer eines Grundstücks darf das Grundbuch einsehen und eine Abschrift aus ihm verlangen.

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  • Grunderwerbssteuer

    Der Grundbuchauszug ist ein elementarer Bestanteil einer Immobilie und oder Grundstücks. Das Grundbuch wird bei Amtsgericht ( Grundbuchamt) geführt. Das Grundbuchblatt ist aufgeteilt in...

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  • Grundförderung

    Für das selbstgenutzte Wohneigentum (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus, in dem eine Wohnung selbst bewohnt wird) sieht das seit dem 01.01.1996 geltende Eigenheimzulagegesetz folgende Grundförderung vor...

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  • Grundpfandrecht

    Sammelbezeichnung für Pfandrechte (Hypotheken und Grundschulden) an Immobilien, die in Abteilung III des Grundbuches (Grundbuchblatt) eingetragen werden.

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  • Grundschuld

    Als Grundschuld wird die Absicherung eines Darlehens über eine Immobilie bezeichnet. Dem Geber des Darlehens wird hierbei ein Grundpfandrecht eingeräumt, das ihm durch eine Eintragung ins Grundbuch zugesichert wird.

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  • Grundschuldbestellung

    Der Eigentümer erklärt in einer notariellen Urkunde seine Zustimmung zur Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld und beantragt, diese Belastung in das Grundbuch einzutragen.

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  • Grundsteuer

    Die Grundsteuer ist eine von den Städten und Gemeinden in Deutschland erhobene Steuer auf Grundvermögen aller Art. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt...

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  • Grundstück

    Als Grundstück wird allgemein eine bebaute oder unbebaute Fläche bezeichnet, die über eine sichtbare oder abstrakte Begrenzung verfügt. Ein Grundstück ist für sich eigenständig und grenzt stets an Nachbargrundstücke, die in ihrer Gesamtheit die komplette Erdoberfläche bedecken.

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  • Grundstückskaufvertrag

    Der Grundstückskauf setzt den Abschluß eines notariell beurkundeten Vertrages voraus, ansonsten ist er nicht rechtsgültig. Der Grundstückskaufvertrag enthält die Bedingungen für die vorgesehene Eigentumsübertragung.

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  • Haushaltspauschale

    Die Bank prüft vor Darlehensgewährung im eigenen Interesse, ob nach Abzug aller Belastungen ein ausreichender Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts verbleibt. Hierfür haben wir Mindestsätze (Haushaltspauschalen) festgesetzt.

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  • Herstellungskosten

    Unter Herstellungskosten versteht man alle zur Herstellung des Gebäudes notwendigen Kosten, also Baukosten und Baunebenkosten sowie der Kosten für die Außenanlagen, nicht aber die Kosten für den Erwerb des Grundstücks (Anschaffungskosten).

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  • Hypothek

    Die Hypothek ist eine spezielle Form der Absicherung einer Baufinanzierung. Durch die Hypothek sichert der Kreditnehmer dem Gläubiger ein Grundpfandrecht zu, das ins Grundbuch der Immobilie eingetragen wird.

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  • Hypothekarkredit

    Siehe Hypothekendarlehen

  • Hypothekenbank

    Private Banken, die seit über 100 Jahren auf langfristige, grundpfandrechtlich gesicherte Finanzierungen spezialisiert sind.

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  • Hypothekenbankgesetz

    Das HypBG gilt ausschließlich für die privatrechtlichen Realkreditinstitute, die zur Beschaffung der Darlehensmittel im langfristigen Kreditgeschäft u. a. Pfandbriefe und Kommunalobligationen herausgeben.

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  • Hypothekendarlehen

    Oberbegriff für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen, wobei Baufinanzierungsdarlehen heute nicht mehr durch Hypotheken, sondern durch die einfacher zu handhabende Grundschulden ersetzt werden.

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  • Identitätsprüfung

    Bei Darlehensaufnahme läßt sich die Bank die Identität des Darlehensnehmers nachweisen.

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  • Immobilie/n

    Unbewegliche Güter, d. h. Grundstücke und Gebäude.

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  • Instandhaltung

    Erhaltung des vorhandenen baulichen Zustandes eines Gebäudes (Renovierung).

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  • Instandhaltungsrücklage

    Die Instandhaltungsrücklage ist ein finanzieller Betrag, der vorrangig bei Gemeinschaftseigentum angelegt wird. Hierbei wird die Instandhaltungsrücklage als pauschaler Betrag zwischen allen Eigentümern festgelegt, die diesen monatlich oder jährlich entrichten.

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  • Jahresleistung

    Siehe Annuität

  • Katasteramt

    Das Katasteramt Katasteramt ist eine in jeder Stadt oder Gemeinde ansässige Behörde, die sich mit der Verwaltung der Liegenschaften im entsprechenden Gebiet befasst. Das Katasteramt führt Liegenschaftsbücher über sämtliche Grundstücke...

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  • Katasterpapiere

    Unterlagen mit "technischen" Daten der Grundstücke, z. B. Lagepläne, Flurkarten, Grenzeinhaltungsbescheinigungen, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch u. ä.

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  • Kaufnebenkosten

    Zu den Kaufnebenkosten gehören die Beurkundung des Notarvertrags, je nach Bundesland die Grunderwerbssteuer, Kosten für die Eintragung der Grundschuld, weitere Gebühren...

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  • Kaufvertrag

    Der Kaufvertrag gehört zu den wichtigsten Vertragsarten überhaupt und bildet die rechtliche Grundlage für den Erwerb des Eigentums einer anderen Person. Dieser Kaufvertrag wird über ein Notar abgewickelt.

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  • KfW

    Bauen, Kaufen und Sanieren mit KfW-Darlehen, oft günstiger als reguläre Darlehen.

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  • Kinderzulage

    Siehe Baukinderzulage

  • Kommunalobligation

    Öffentlicher Pfandbrief, der durch eine Forderung gegen inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts besichert ist.

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  • Konditionen

    Welche Rahmenbedingungen sind bei einem Kredit relevant? Wir geben Ihnen Informationen welche Konditionen Sie beachten müssen. Dazu zählen Bedingungen wie Nominalzins, Auszahlungskurs, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgung, Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren und andererseits die allgemeinen Darlehensbedingungen. Jetzt umfassend informieren!

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  • Konditionenanpassung

    Nach Ablauf der Zinsfestschreibung werden die Konditionen neu vereinbart.

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  • Kreditbedarf

    Siehe Finanzierungsplan

  • Kreditwürdigkeit

    Siehe Bonität

  • Kündigung

    Einseitige Erklärung der Bank oder des Darlehensnehmers zur Beendigung des Darlehensvertrages.

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  • Landesverbürgte Darlehen

    Siehe Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

  • Langfristiger Kredit

    Siehe Laufzeit

  • Laufzeit

    Als Laufzeit wird die Dauer eines Kreditvertrags bezeichnet dies trifft bei Raten oder sogenannte Konsumentenkrediten zu, innerhalb derer eine Rückzahlung des Darlehens zu erfolgen hat. Die Laufzeit ist fester Bestandteil des Vertrages...

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  • LV

    Die Abkürzung LV steht für Lebensversicherung. Im folgenden Artikel erfahren Sie, was eine Lebensversicherung ist, welche Arten es gibt und wie Sie die LV mit einer Baufinanzierung kombinieren.

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  • Löschungsbewilligung

    Mit der Löschungsbewilligung erklärt der Gläubiger (Bank) nach Rückzahlung des Darlehens, daß er die Löschung des Grundpfandrechtes (Hypothek oder Grundschuld) im Grundbuch bewilligt.

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  • Makler- und Bauträgerverordnung

    regelt die Pflichten von Maklern und Bauträgern und enthält Vorschriften zum Schutz von Erwerbern von Eigenheimen.

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  • Maklercourtage

    Maklerprovision ( §§ 652 ff. BGB) Wird ein Grundstück durch eine Makler vermittelt , ist eine Provision zu zahlen. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart.

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  • Marktwert

    Der Marktwert oder Verkehrswert einer Immobilie gibt an, welcher Preis sich aktuell auf dem Immobilienmarkt für das entsprechende Objekt erzielen ließe. Der Marktwert wird demnach ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien des Immobilienverkaufs...

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  • Miteigentum nach Bruchteilen

    Es gibt mehrere Eigentümer, wobei jedem Miteigentümer ein bestimmter Anteil an einer Sache (an einem Grundstück) als ideeller Anteil zusteht.

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  • Mitschuldner

    Schuldner, der als Gesamtschuldner mit dem Darlehensnehmer zusammen haftet. Bei der Finanzierung eines Eigenheimes ist dies häufig der Ehegatte des Darlehensnehmers.

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  • Modernisierung

    Verbesserung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes durch Anpassung z. B. des Grundrisses oder der Ausstattung an moderne Anforderungen.

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  • Belastung, monatliche

    Bevor ein Darlehen gewährt wird, prüft die Bank gemeinsam mit dem Kunden im Rahmen der Bonitätsprüfung, ob die aus dem Darlehen entstehende monatliche Belastung dauerhaft getragen werden kann.

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  • Muskelhypothek

    Ein anderes Wort für Eigenleistung beim Hausbau.

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  • Nachfinanzierung

    Sie ist immer dann erforderlich, wenn der ursprünglich ermittelte Bedarf an Fremdmitteln überschritten wird und daher zusätzliche Fremdmittel aufgenommen werden müssen.

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  • Nachrangfinanzierung

    Darlehen, das im Rang nach bereits bestehenden Grundpfandrechten abgesichert ist. Insbesondere, wenn die Finanzierung über den erstrangigen Beleihungsraum von 60 % des Beleihungswertes hinausgeht.

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  • Nebenleistung

    Alle Zahlungsverpflichtungen, die neben Zins- und Tilgungsleistungen vereinbart werden, insbesondere Bereitstellungszinsen, Schätzgebühren.

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  • Nennbetrag

    Siehe Nominalbetrag

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  • Nichtabnahmeentschädigung

    Betrag, der bei Nichtabnahme des Darlehens zu zahlen ist (Abnahmeverpflichtung). Es dient der Bank als Ausgleich für den entgangenen Gewinn und den Refinanzierungsschaden.

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  • Niedrigenergiehaus

    Ein Haus, dessen Heizenergieverbrauch deutlich unter dem zulässigen Maß liegt. Im Idealfall kommt ein solches Haus ohne jede Heizung aus.

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  • Nominalbetrag

    Der Nominalbetrag ist der Betrag, über den der Darlehensvertrag abgeschlossen wird.

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  • Nominalzins

    Der Nominalszins stellt eine Berechnungsgrundlage für jeden Kreditvertrag dar. Der heutzutage als Sollzins bezeichnete wird. Der Sollzins/Nominalszins gibt an, zu welchen Konditionen ein Kreditinstitut eine Kreditvergabe anbietet.

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  • Notaranderkonto

    Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, daß der rangrichtigen Grundschuldeintragung nichts im Wege steht.

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  • Notarielle Beurkundung

    Die notarielle Beurkundung stellt eine spezielle Form von Beglaubigung für Verträge und andere Geschäftsvorgänge seitens eines Notars dar. Eine notarielle Beurkundung kann grundsätzlich für jede Art von Vertrag oder Schriftstück vorgenommen werden, ist für verschiedene Vertragsarten ...

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  • Notarkosten

    Beim Erwerb eines Grundstücks sind neben den Erschließungskosten, der Grunderwerbssteuer und eventuellen Maklerkosten auch Notar- und Gerichtskosten (bis zu 1,5 % vom Kaufpreis) einzukalkulieren.

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  • Nutzfläche

    In Wohngebäuden ist dies die Grundfläche eines Hauses, die nicht zur Wohnfläche gehört (z. B. Keller, Speicher).

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  • Objekt

    Als Objekt wird im Kreditwesen eine dingliche Sache bezeichnet, für die eine Finanzierung erwünscht ist und ausgearbeitet werden soll. Ein unbebautes Grundstück kann ebenso ein Objekt sein wie ein bestehendes Haus, eine Eigentumswohnung oder eine neu zu errichtende Immobilie.

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  • Objektkredit

    Siehe Hypothekendarlehen

  • Objektverbrauch

    Jeder Steuerpflichtige kann die Eigenheimzulage nur für eine Wohnung, einen Ausbau oder eine Erweiterung beanspruchen. Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können die Vergünstigung ...

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  • Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

    Der Staat fördert den Wohnungsbau außer durch steuerliche Maßnahmen auch durch zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften.

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  • Öffentlicher Pfandbrief

    Siehe Kommunalobligation

  • Ökohaus

    Siehe auch Niedrigenergiehaus, ökologische Baumaßnahme

  • Ökologische Baumaßnahme

    Bestimmte ökologisch sinnvolle Baumaßnahmen werden vom Staat gefördert; z. B. der Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung wie auch der Bau eines Niedrigenergiehauses. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde. Oft gibt es dort auch noch zusätzliche Unterstützung.

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  • Pfandbriefe

    Von Hypothekenbanken und einigen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten aufgrund des Hypothekenbankgesetzes ausgegebene festverzinsliche Wertpapiere. Hypothekenbanken beschaffen sich durch die Ausgabe von Pfandbriefen Mittel zur Kreditvergabe.

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  • Prolongation

    Als Prolongation wird die Verlängerung von vertraglichen Vereinbarungen bezeichnet, die Aufgrund eines festgelegten Termins zu einem bestimmten Zeitpunkt enden würden.

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  • Rangstelle

    Bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen gibt die Rangstelle Aufschluß darüber, in welcher Reihenfolge die Gläubiger im Falle einer Zwangsvollstreckung aus dem Versteigerungserlös befriedigt werden.

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  • Realkredit

    Durch Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) gesicherter langfristiger Kredit.

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  • Renovierung

    Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen Zustandes eines Gebäudes.

     

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  • Restschuld

    Der Teil des Darlehens, der noch nicht zurückgezahlt wurde. Bei planmäßiger Tilgung ist das jeweilige Restkapital aus dem Tilgungsplan zu ersehen.

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  • Risikolebensversicherung

    Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherungsnehmers die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Begünstigten aus. Sie dient damit der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen.

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  • Rückgewähranspruch

    Sobald der Darlehensnehmer sein Darlehen zurückgezahlt hat und ansonsten keine weiteren Verbindlichkeiten bestehen, zu deren Zweck die Grundschuld bestellt wurde, muß die Bank die Grundschuld zurückgewähren. Bei vielen Banken kann die Grundschuld durch Abtretung, Verzicht oder Löschung zurückgewährt werden.

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  • Rückzahlung

    Siehe Tilgung, Sondertilgung

  • Schätzgebühr

    Honorar für Wertermittlung von Immobilien. Sie richtet sich bei der Schätzung des Beleihungswertes nach der Darlehenshöhe oder dem Objektwert.

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  • Schätzung

    Wertermittlung von Immobilien, um z. B. den Verkehrswert oder den Beleihungswert zu ermitteln. Der Beleihungswert eines Objektes wird durch einen vereidigten Sachverständigen oder durch Mitarbeiter der Bank ermittelt.

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  • Schufa

    Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine deutsche, privatwirtschaftlich betriebene Auskunftei.

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  • Schuldnerwechsel

    Siehe Schuldübernahme

  • Schuldübernahme

    Der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers.

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  • Schuldzinsen

    Sie können bei vermieteten Objekten die Zinsen und Finanzierungskosten steuerlich geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Finanzierungskosten vor oder nach dem Einzug des Mieters entstanden sind.

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  • Selbst- und Nachbarhilfe

    Eigenleistung oder auch "Muskelhypothek" genannt. Wenn Sie selbst, Ihre Familie, Freunde und Nachbarn Hand anlegen, mit denen entsprechende Handwerkerlohnkosten eingespart werden können. Eigenleistungen können jedoch nur begrenzt als Ersatz anderer Eigenmittel herangezogen werden.

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  • Selbsthilfe

    Siehe Eigenleistung

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft

    Siehe Bürgschaft

  • Sicherheit

    Als Sicherheit oder Kreditsicherheit werden bei der Darlehensvergabe Objekte oder Rechte bezeichnen, die sich positiv auf die Bonität des Antragstellers auswirken. Sicherheiten dienen dem Kreditinstitut als Maßstab, wie riskant die Kreditvergabe ist.

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  • Sicherungsvereinbarung

    Die Sicherungsvereinbarung stellt die Verbindung zwischen dem gewährten Kredit und der Grundschuld dar. Sie ist gewissermaßen die Sicherungsabrede zwischen Sicherungsgeber und der Bank. Es wird u. a. vereinbart, dass grundsätzlich alle Zahlungen nicht auf die Grundschuld, sondern auf die gesicherten Forderungen erfolgen.

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  • Sonderausgaben

    Bestimmte Aufwendungen, die steuermindernd von allen Einkünften abgesetzt werden können.

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  • Sondereigentum

    Das Sondereigentum ist ein im deutschen Wohneigentumsgesetz spezifizierter Begriff, der so ausschließlich für Wohnimmobilien herangezogen wird. Gemeint ist mit Sondereigentum das Anrecht an einer Wohnrecht, das fast exakt dem Volleigentum gleichgestellt ist.

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  • Sondertilgung

    Grundsätzlich ist bei Baukrediten nur die vereinbarte Leistung (Tilgungsraten ) möglich, es sei den Sondertilgungen werden kostenfrei in Höhe x p.a ausdrücklich vereinbart.

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  • Steuerliche Förderung

    Siehe Baukinderzulage, Eigenheimzulage, ökologische Baumaßnahmen

  • Steuermodelle

    Sammelbegriff für Investitionsformen mit dem Ziel, durch den Erwerb von Grundeigentum Steuern zu "sparen". Zahlreiche Steuermodelle haben in den letzten Jahren die Erwartungen der Investoren (Bauherrengemeinschaft) nicht erfüllt.

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  • Taxe

    Als Taxe wird in der Rechtssprache allgemein jede Gebühr bezeichnet, die nach bestimmten Mindest- oder Höchstsätzen festgelegt ist.

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  • Taxkosten

    Siehe Schätzgebühr

  • Teilungserklärung

    Wohnungseigentum kann durch Teilungserklärung begründet werden. Die Teilungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Hierin wird das Sondereigentum (Wohnungseigentum bzw. Teileigentum) gegen das Gemeinschaftseigentum abgegrenzt.

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  • Teilvalutierungszuschlag

    Erhöhter Zins für den zusätzlichen Aufwand, der entsteht, wenn ein Darlehen auf Wunsch des Darlehensnehmers in mehreren Raten (z.B. nach Baufortschritt) ausgezahlt bzw. valutiert wird. Die meisten Banken berechnen heute keine Teilvalutierungszuschläge mehr.

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  • Tilgung

    Für die laufende Darlehensrückzahlung wird bei Neubauten in der Regel ein Tilgungssatz von 1 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen vereinbart.

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  • Tilgungsaussetzung

    Während der Tilgungsaussetzung zahlt der Darlehensnehmer keine Tilgungsleistungen, sondern nur die vereinbarten Zinsen an die Bank.

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  • Tilgungsdarlehen

    Siehe Annuitätendarlehen

  • Tilgungsfreijahre

    Unter bestimmten Bedingungen muß der Darlehensnehmer nicht sofort nach Auszahlung mit der Tilgung beginnen. Er zahlt dann in den mit der Hypothekenbank vereinbarten Tilgungsfreijahren lediglich die Zinsen und beginnt mit der Tilgung dann, wenn die ersten schwierigen Jahre überstanden sind.

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  • Tilgungsplan

    Aufstellung über den planmäßigen Verlauf eines Darlehens, aus dem die Zins- und Tilgungsbeträge sowie die Restschuld ersichtlich ist.

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  • Tilgungsverrechnung

    Die Standardbedingungen bei den meisten Hypothekenbanken sehen vor, dass jede Tilgungsleistung sofort ab dem planmäßigen Zahlungstermin bei der Zinsrechnung berücksichtigt wird (sofortige Tilgungsverrechnung). Eine nachschüssige Tilgungsverrechnung verteuert ein Darlehen bei gleichbleibendem Nominalzinssatz.

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  • Treuhandauszahlungen

    Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden gemachten Auflagen erfüllt sind. Die wichtigsten Treuhandzahlungen sind Zahlungen auf ein Notaranderkonto und Zahlungen an Banken.

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  • Treuhandkonto

    Siehe Anderkonto

  • Umbauter Raum

    Als Umbauter Raum oder Kubatur wird das Bauvolumen bezeichnet, also sämtliche Maßnahmen vom eigentlichen Roh- und Ausbau über hierbei verbundene Dienstleistungen bis zu anfallenden Gebühren. Umbauter Raum ermöglicht zum einen die Abschätzung des Gebäudewertes ...

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  • Umschuldung

    Ablösung eines bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen, in der Regel bei einem anderen Kreditinstitut.

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  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung drückt das Finanzamt aus, dass es aus steuerlicher Sicht keinerlei Bedenken gegen den Erwerb gibt.

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  • Valutierung

    Auszahlung des Darlehens

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  • Variabler Zins

    Siehe Gleitzinsdarlehen

  • Verbundfinanzierung

    Siehe Finanzierung aus einer Hand

  • Verkehrswert

    Marktwert einer Immobilie. Er wird über den aktuell erzielbaren Sachwert oder Vergleichswert (bei Ein-, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen) oder den Ertragswert (bei Mietobjekten) unter Würdigung der allgemeinen Situation auf dem Immobilienmarkt und die örtlichen Gegebenheiten stichtagsbezogen ermittelt und bestimmt.

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  • Vorkosten

    können bei einem nach dem Eigenheimzulagegesetz begünstigten Eigenheim wie Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden.

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  • Vorlast

    Vorlasten, oder auch Vorbelastungen, können in Abteilung II und III des Grundbuch stehen.

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  • Vorschaltdarlehen

    Eine kurzfristige Darlehensform mit festem Zins, die von den Hypothekenbanken vor allem in Hochzinsphasen angeboten wird.

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  • Weitere Darlehensbedingungen

    Siehe Allgemeine Darlehensbedingungen

  • Werbungskosten

    Bestimmte Aufwendungen, die aus vermietete oder verpachteten Immobilien entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Zum Beispiel Darlehenszinsen, Damnum, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten.

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  • Wertermittlung

    Sie dient der Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) oder des Beleihungswertes.

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  • Wertgutachten

    Siehe Schätzung, Wertermittlung

  • Wohnfläche

    Als Wohnfläche wird bei sämtlichen Wohnimmobilien die Gesamtheit der Räume in Quadratmetern bezeichnet, die effektiv zum Wohnen genutzt werden können. Gegenüber der gesamten, bebauten Fläche des Grundstücks werden beispielsweise Treppenhäuser oder Außenwände nicht mit ...

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  • Wohnflächenberechnung

    Die genaue Berechnung der Wohnfläche ist nur für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die II. Berechnungsverordnung amtlich geregelt. Allerdings haben sich die hier getroffenen Festlegungen in der Praxis allgemein durchgesetzt.

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  • Wohnungseigentum

    ist das Allein- oder Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zu dem es gehört.

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  • Wohnungseigentumsgesetz

    Die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum bildet das Wohnungseigentumsgesetz.

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  • Wohnungsgrundbuch

    Für jede Eigentumswohnung wird ein besonderes Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) angelegt. Hier werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingetragen.

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  • Zession

    Siehe Abtretung

  • Zinsänderungsrisiko

    Siehe Gleitzinsdarlehen

  • Zinsanpassung

    Siehe Konditionenanpassung, Zinsfestschreibung

  • Zinsfestschreibung

    Zeitraum, über den im Darlehensvertrag ein fester Zinssatz vereinbart ist. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird der Zins, entsprechend der Marktlage neu verhandelt.

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  • Zinssatz

    Siehe Effektivzins, Nominalzins

  • Zusatzsicherheiten

    Sie sind erforderlich, wenn die üblichen Sicherheiten nicht für eine Darlehensgewährung ausreichen. Zu ihnen gehören u.a. Bürgschaften von Banken oder vom Arbeitgeber, Mitverpflichtungen von Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherungen ...

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  • Zweck(bestimmungs)erklärung

    Siehe Sicherungsvereinbarung

  • Zwischenfinanzierung

    Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs z. B. bei Ihrer Hausbank bis zur Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel. Zugesagte Mittel können, gerade bei Auszahlung gemäß Baufortschritt, nicht immer so schnell zur Verfügung gestellt werden, wie es zur Begleichung von Handwerkerrechnungen o. ä. notwendig ist.

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