Umschuldung Ihrer Baufinanzierung – Alles Infos zum Ablauf und Mehr

Sie haben vor 8 oder 10 Jahren einen Immobilienkredit abgeschlossen und zahlen noch immer einen Zinssatz, der über 4 Prozentpunkten liegt? Das ist ein finanzieller Nachteil, der nicht sein muss. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Kreditnehmer mit einer Umschuldung Ihres Kredites von den gerade niedrigen Bauzinsen von ca. 1 Prozent freibleibend oder weniger, profitieren können. Bündeln Sie mit uns mehrere teure Kredite zu einem günstigen.

Hier können Sie die Konditionen Ihres Umschuldungskredits berechnen.

Geben Sie hier Ihre Eckdaten an ⎯⎯ wir analysieren Ihre aktuelle Situation und holen Ihnen die besten Angebote ein.
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Wie finde ich den passenden Umschuldungskredit

Sie suchen einen Kredit, bei dem die Zinssätze geringer sind und Sie somit Geld sparen. Damit Ihnen dies gelingt, muss der neue Kredit auf jeden Fall niedrigere Zinssätze haben als Ihr alter Vertrag. Sie sollten also ganz genau ausrechnen, wie viel Geld Sie monatlich sparen können. Sollten die Unterschiede sehr gering sein, lohnt sich eine Umschuldung vermutlich nicht.

Sie können sich bei verschiedenen Portalen im Internet über die Konditionen des Kredits erkundigen. Für diese Informationen müssen Sie jedoch auch eine Menge Daten zur Hand haben und vor allem preisgeben. Beachten Sie, dass zum Ende der Zinsbindung ein Wechsel zu einem anderen Kreditgeber immer für Sie möglich ist. Die Bank wird Ihnen keine Strafzahlungen aufbrummen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie vor dem Ende der Zinsbindung das Kreditinstitut wechseln wollen. Dann wird die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen. Sie sollten also diese Strafzahlung an die Bank mit einrechnen, bevor Sie sich für eine Umschuldung entscheiden. Sofern die Bank der Vertragsaufhebung zustimmt.

Klingt Ihnen zu kompliziert? Uns nicht. Kommen Sie zu Marco Bruse Baufinanzierung, nutzen Sie unseren Rechner zur Umschuldung oder vereinbaren Sie einfach direkt einen Termin mit uns. Wir rechnen aus, wie hoch Ihre Restschuld noch ist und finden den passenden Kredit für Sie!

Definition: Was ist eine Umschuldung?

Läuft die Bindung des Zinssatzes Ihres Darlehens aus, dann verhandeln Sie mit Ihrer Bank zunächst über eine Anschlussfinanzierung oder Prolongation.

  • Umschuldung: Können sich Kunde und Kreditinstitut jedoch nicht über die Bedingungen dieses neuen Darlehens einigen, weil vielleicht eine andere Bank einen deutlich besseren Zinssatz anbietet oder einfach flexiblere Rahmenbedingungen schafft, dann bezeichnet man den Wechsel zu einem anderen Kreditgeber als Umschuldung. Sucht man sich also für seinen Kredit einen neuen Partner, ist das eine „Umschuldung“.
  • Prolongation: Werden sich die Partner (Sie und Ihre Bank) einig, dann wird der Kredit bei der aktuellen Bank weitergeführt, was man als Prolongation Sie verlängern die Geltungsdauer Ihres Kreditvertrags.

Haben Sie mehrere Ratenkredite abgeschlossen, können Sie mit einer Umschuldung mehrere Kredite zu einem zusammenfassen und Zinsen sparen.

So sparen Sie dank Umschuldung Ihres Kredits bares Geld!

Wollen Sie umschulden, dann suchen Sie sich einen Kredit mit günstigeren Konditionen und zahlen den Kredit in kürzerer Zeit ab. Dies setzt voraus, dass Sie die monatlichen Tilgungszahlungen beibehalten.

Oder Sie nutzen die günstigeren Konditionen und reduzieren die Tilgungszahlungen und werden trotzdem zur ursprünglich geplanten Zeit den Kredit abgezahlt haben.

Ebenso können Sie mit einer Umschuldung eine höhere Flexibilität erlangen, wenn Sie die Zahlungen von Sondertilgungen vereinbaren. Sondertilgungen führen dazu, dass Sie schneller mit dem Abzahlen des Kredits fertig sind und sich die Summe der gezahlten Zinsen verringert.

Beispielrechnung zur in Summe gezahlter Zinsen in Euro, freibleibendes Beispiel.

Warum Sie sich die Zeit für einen Anschlussfinanzierungsvergleich nehmen sollten, zeigt die folgende Beispielrechnung mit einem Anschlussfinanzierungs-Vergleichsrechner sehr deutlich:

  Sollzins 2,40% Sollzins 2,60%
Darlehensbetrag 200.000€ 200.000€
Zinsbindung 10 Jahre 10 Jahre
Anfänglicher Tilgungssatz 2,00% 2,00%
Restschuld nach Zinsbildung 154.842,58€ 154.374,56€
Getilgter Betrag 45.157,42€ 45.625,44€
Zinszahlungen gesamt 42.842,58€ 46.374,56€

Wer für seine Anschlussfinanzierung Zinsen vergleicht, spart bares Geld: Der Unterschied des Sollzinssatzes von nur 0,20% ergibt in diesem Beispiel eine Zinsersparnis von 3.531,98€!

Was sind die Vorteile der Umschuldung mit Marco Bruse? Guter Rechner und persönliche Beratung!

Bequem und sicher, das sind die Vorteile einer Umschuldung mit Bruse Baufinanzierung.

Bequem, weil wir es Ihnen abnehmen, sich mühsam durch diverse Vergleichsportale zu ackern, bei denen Sie obendrein noch sehr viele Daten von sich preisgeben müssen. Auch müssen Sie nicht bei diversen Banken vorstellig werden und um einen Kredit bitten. Wir behalten im Angebots-Dschungel den Überblick für Sie!

Sicher, weil Bruse Baufinanzierung Ihnen genau ausrechnet, welche Kosten auf Sie zukommen und wie viel Geld Sie sparen können. Zuverlässig und routiniert. Rechnen ist unser täglich Brot und wir machen es sogar gerne!

Unser Anspruch ist, dass Sie eine solide Finanzierung mit Konditionen bekommen, die zu Ihrem Leben passen.

Wir finden: Die auf den ersten Blick günstigste Finanzierung muss nicht die passendste sein. Nur was gut passt, ist auch von Dauer.

Baufinanzierung?

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  • Wir vergleichen für Sie Angebote von mehr als 400 Banken
  • Sie bekommen persönliche Beratung durch den Ansprechpartner - auch über den Darlehensabschluss hinaus
  • kostenfreie Objektbewertung vor Beginn der Investition

Voraussetzung für eine Umschuldung: Können Sie Ihr Darlehen bereits Umschulden?

Grundsätzlich können Sie jeden Immobilienkredit umschulden und sich einen neuen Partner suchen.

Immer dann, wenn die Zinsbindung bei Ihrem Immobilienkredit ausläuft, beginnt eine neue Gesprächsrunde mit Ihrer Bank. Werden Sie sich über die Konditionen nicht einig, dann können Sie sich eine neue Bank suchen, ohne dass Ihnen von der Bank eine Strafzahlung in Form der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung droht.

Wenn Ihr Kredit einen festen Zinssatz und einer Laufzeit von über 10 Jahren hat, können Sie nach Ablauf von 10 Jahren (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) den Kreditvertrag kündigen und einen neuen Kreditgeber suchen. Auch hier wird keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Dieses Recht wird Ihnen gesetzlich garantiert und kann von Ihnen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter Paragraf 489 nachgelesen werden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Gesetz auch in Ihrem Fall gilt, sollten Sie Ihren Darlehensvertrag durch einen Experten wie Marco Bruse prüfen lassen oder je nach Ausgestaltung des Vertrags im Einzelfall sogar einen auf Bankrecht spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen.

In fast allen anderen Fällen muss eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Dann müssen Sie genau rechnen, ob sich die Umschuldung für Sie lohnt. Denn die Bank ist nicht verpflichtet die Verträge innerhalb der 10-jährigen Bindungsfrist aufzuheben. Es kann auch gut sein, dass eine Umschuldung für Sie rein finanziell gar nicht sinnvoll ist.

Sie wollen sicher gehen, dass Sie korrekt gerechnet haben und die richtige Entscheidung treffen? Kein Problem, wir machen das für Sie – wir rechnen nämlich sehr gerne und tun dies täglich. Holen Sie sich hier Unterstützung vom Experten.

Ihr Umschuldungsvergleich aus 400 Banken: Umschuldung bei Sparkasse, Volksbank, Commerzbank und Co.

Wie auch bei der ersten Finanzierung Ihrer Immobilen ist auch bei einer Umschuldung die vorherige Recherche das A&O. Wer weiß, welche Möglichkeit der Markt bietet, kann für sich das passende Produkt aussuchen.

Bruse Baufinanzierung arbeitet mit einem Vergleich von Kreditangeboten. Egal, ob Sie Kunde einer Sparkasse, einer Volksbank oder der Commerzbank sind. Wir finden die neue Finanzierung für Sie, die genau auf Ihre Lebenssituation und finanziellen Möglichkeiten passt. Dazu nutzen wir den Zugang zu fast 400 Banken und deren Kreditangeboten. Diese sind stets aktuell und spiegeln genau die gleichen Konditionen wider, wie sie auch von den Banken direkt angeboten werden. Wir ersparen Ihnen jedoch die Mühe des Sammelns und Auswerten dieser Informationen.

Mit Bruse Baufinanzierung haben Sie den Vorteil, dass die von uns herausgesuchte Finanzierung sicher berechnet ist und Ihnen transparent alle Kosten aufzeigt.

Kurzum: Finanzierung mit Bruse Baufinanzierung ist bequem und sicher.

Kann ich einen Bausparvertrag umschulden?

Wer einen zuteilungsreifen Bausparvertrag hat, dem kann es leicht passieren, dass der damals vereinbarte Zinssatz deutlich über dem heutigen Zinsniveau liegt und es damit attraktiver wird einen Kredit bei der Bank aufzunehmen. Sie würden also auf das Bauspardarlehen verzichten und ein normales Darlehen bei einer Bank aufnehmen.

Haben Sie die Ansparphase schon hinter sich, dann können Sie den Bausparvertrag kündigen und ablösen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie den angesparten Betrag ausgezahlt bekommen.

Hatten Sie den Bausparvertrag als Ihre Anschlussfinanzierung vorgesehen, dann ist es wichtig, dass Sie vor der Kündigung eine stabile Anschlussfinanzierung stehen haben. Kümmern Sie sich rechtzeitig um ein passendes Angebot einer Bank oder eines Baufinanzierers, damit Sie genügend Zeit haben die Angebote zu vergleichen.

Gerne beraten wir Sie, ob ein Verzicht auf das Bauspardarlehen für Sie sinnvoll ist und in Frage kommt. Machen Sie einen Termin mit uns aus und wir errechnen, welche Gebühren in Ihrem Bauspardarlehen stecken.

Anschlussfinanzierung mit neuem Vertrag

Eine Umschuldung klingt zwar, als wäre man in seiner Zahlungsfähigkeit erschöpft, doch im Immobilienbereich wird der Begriff häufig auch noch in einer anderen Bedeutung verwendet: dann nämlich, wenn man mit der Baufinanzierung zu einem anderen Darlehensgeber wechselt, der bessere Konditionen bieten kann. Am häufigsten geschieht das im Rahmen einer Anschlussfinanzierung, wenn die Zinsbindung der bisherigen Baufinanzierung sowieso ausläuft; oft ist hier ein Forward-Darlehen bei einem neuen Kreditgeber die erste Wahl. Mit einzuberechnen ist, dass bei einer solchen Umschuldung wegen der Grundschuldabtretung an den neuen Bankpartner erneut Notar- und Grundbuchgebühren anfallen.

Rechner zur Umschuldung: Lohnt sich der Wechsel?

Umschuldung ab wann? Nach 5 bis 10 Jahren oder erst nach 15 oder 20 Jahren möglich?

Grundsätzlich ist eine Umschuldung Ihres Immobiliendarlehens nach Ende der Vertragslaufzeit oder nach 10 Jahren Vollauszahlung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten möglich. Die Frage bleibt, ob es für Sie auch zu jeder Zeit sinnvoll ist. Denn die Kosten des Notars werden Sie immer selber tragen müssen.

Ob eine Umschuldung sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Einige davon sind die Restlaufzeit, die Höhe der Restschuld, die Höhe der monatlichen Tilgungszahlungen und ob Sie Sondertilgungen leisten können.

Lesen Sie hier, nach wie viel Jahren Laufzeit eine Umschuldung des Baudarlehens richtig ist und Sie Geld sparen können.

Umschuldung nach 5-7 Jahren

Wollen Sie Ihre Baufinanzierung bereits nach 5-7 Jahren umschulden, dann kann es sein, dass die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung noch sehr hoch ist. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fordert die Bank von Ihnen, wenn Sie vor dem vereinbarten Ende der Laufzeit den Kredit ablösen, also Ihre Schulden bei der Bank begleichen.

Bei einer durchschnittlichen Baufinanzierung werden Zeitspannen von im Durchschnitt 20 bis 30 Jahren kalkuliert. Die Restsummen der Kredite sind zu Beginn noch. Daher wären die Auswirkungen eines geringeren Zinssatzes noch deutlich spürbar.

Die Kosten der Umtragung der Grundschuld auf einen neuen Kreditgeber und Notarkosten stehen in gutem Verhältnis zur Ersparnis.

Mit unserem Umschuldungsrechner können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen.

Umschuldung nach 10 Jahren

Haben Sie einen Kredit, der schon 10 Jahre läuft, dann steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht nach §489 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu. Die Frist für die Sonderkündigung beträgt 6 Monate. Konkret bedeutet es für Sie, dass Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen müssen.

Die Restlaufzeit Ihres Kredits ist wahrscheinlich noch lang genug so dass Sie die Auswirkungen eines geringeren Zinssatzes noch deutlich spüren werden.

Hat sich Ihre Lebenssituation nach 10 Jahren geändert, ist das aber auch Ihre Chance mit einem niedrigeren effektiven Jahreszins die monatlichen Tilgungen herunter zu fahren eine günstigere Raten zu erhalten und trotzdem zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt den Kredit abzulösen.

Umschuldung nach 15 Jahren

Je nach Restlänge der Kreditlaufzeit macht sich der geringere Zinssatz nicht mehr so stark bemerkbar, eine Einsparung ist also nicht so deutlich spürbar.

Eine Umschuldung kann dennoch angebracht sein, wenn Sie eine größere Flexibilität brauchen als Ihr bisheriger Kredit bietet.

Ob es die Vereinbarung einer Sondertilgung oder niedrigere monatliche Tilgungszahlungen sind: Wir beraten Sie gerne und sicher, sodass Ihre Umschuldung ein Erfolg wird.

Umschuldung nach 20 Jahren

In dieser wahrscheinlich letzten Phase des Darlehens fressen die Kosten des Notars und der Umschreibung der Grundschuld die Ersparnis bei den Zinsen auf. Wollen Sie jedoch mehr Gestaltungsmöglichkeiten in dieser Phase des Lebens, dann kann eine Umschuldung Ihres Baukredits helfen. Es lohnt sich jedoch immer zu prüfen, ob eine Umschuldung dennoch sinnvoll sein kann. Denn auch wenn Sie effektiv kein Geld sparen, könnten Sie mehr Flexibilität erlangen, ohne dass es Sie etwas kostet.

Wir beraten Sie gerne und rechnen aus, ob sich eine Umschuldung für Sie lohnt. Testen Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin. -Hier geht’s zum Kontaktformular.

Vorfälligkeitsentschädigung bei der Umschuldung von Darlehen beachten!

Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) müssen Sie an die Bank zahlen, wenn Sie einen Kredit vorzeitig ablösen, also den Kreditvertrag kündigen. Dadurch, dass Sie der Bank das geliehene Geld früher als vereinbart zurückzahlen, entgehen der Bank Einnahmen aus den Zinsen, die Sie bei normaler, vereinbarter Laufzeit gezahlt hätten.

Je nachdem, wie viel früher Sie den Kredit ablösen wollen, fällt die Vorfälligkeitsentschädigung höher oder geringer aus.

Aber: Zehn Jahre nach Auszahlung der vollen Kreditsumme steht Ihnen ein reguläres Kündigungsrecht zu. Dies ist auch in Ihrem Kreditvertrag festgehalten. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Auch wenn die Zinsbindung bei Ihrem Kredit ausläuft, können Sie den Vertrag ohne Strafzahlung kündigen und sich einen neuen Partner für die Finanzierung Ihrer Immobilie suchen.

Wie funktioniert die Umschuldung?

Lesen Sie hier wie eine Umschuldung funktioniert, welche Schritte Sie in welcher Reihenfolge gehen sollten und worauf Sie achten müssen.

Schritt 1: Ihren Kreditvertrag prüfen

Schauen Sie in Ihre Unterlagen, wie lange Ihr Kredit schon läuft, also wie lang die Restlaufzeit noch ist. Der Startpunkt ist, wenn die gesamte Summe ausgezahlt wurde. Dies ist vor allem bei Neubauten zu beachten, da hier der Kredit gestückelt und abhängig von der Bauphase ausgezahlt wurde.

Lesen Sie nach, wie hoch der vereinbarte Zinssatz ist. Achten Sie darauf, dass eventuell geleistete Sondertilgungen berücksichtigt wurden.

Schritt 2: Angebote vergleichen

Holen Sie sich entweder bei Ihrer Hausbank oder diversen anderen Banken Angebote für eine Anschlussfinanzierung ein. Dies kostet Sie etwas Zeit, auch weil nicht alle Banken noch eine Abteilung für Baufinanzierung haben. Ihre Hausbank wird sich aber sicherlich Zeit für Sie nehmen.

Ebenfalls können Sie Vergleichsportale im Internet nutzen. Diese werfen Ihnen oft nur die standardisierten Angebote aus, die vielleicht nicht alle Ihre Wünsche berücksichtigen.

Am sichersten und bequemsten ist für Sie, wenn Sie sich an einen erfahrenen Baufinanzierer wenden. Dieser klärt mit Ihnen, welche Bedürfnisse Sie haben und vergleicht die zahlreichen Kreditangebote für Sie. Sie sparen Zeit und bekommen einen maßgeschneiderten Umschuldungskredit vermittelt.

Sie wollen viele Angebote vergleichen aber es fehlt Ihnen die Zeit? Wir nehmen uns Zeit für Sie und finden die beste Anschlussfinanzierung für Sie. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, dann finden die Experten von Bruse Baufinanzierung auch für Sie eine maßgeschneiderte Anschlussfinanzierung.

Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

Folgende Unterlagen brauchen Sie, damit Sie die verschiedenen Angebote vergleichen können:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Infos zur Immobilie wie Grundriss, Lageplan, Umbauter Raum/Brutto-Rauminhalt (BRI)
  • Nachweis einer Gebäudeversicherung
  • Aktuelle Darlehensverträge und Saldenmitteilung des letzten Jahres

Schritt 4: Vertrag kündigen

Haben Sie die passende Finanzierung gefunden, dann müssen Sie den alten Kreditvertrag bei Ihrer Bank kündigen. Hier gilt es genau zu schauen, ob Sie Fristen beachten müssen und wie genau Sie die Kündigung zu übermitteln haben.

  • Wir empfehlen Ihnen eine schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.

Diese Angaben gehören in die schriftliche Kündigung Ihres Kreditvertrages:

  • Darlehensnummer
  • Datum, zu dem Sie das Darlehen kündigen
  • Name aller Darlehensnehmer mit Anschrift und Kontaktmöglichkeit
  • Unterschrift aller Darlehensnehmer

Beachten Sie, dass Sie die Anschlussfinanzierung bereits abgeschlossen haben, wenn Sie den Immobilienkreditvertrag bei Ihrer alten Bank kündigen.

Ihnen ist mulmig bei dem Gedanken, Sie könnten bei der Kündigung Ihres Immobilienkreditvertrages etwas falsch machen? Rufen Sie uns an – mit einer Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung durch Bruse Baufinanzierung ist alles bestens organisiert!

Schritt 5: Restschuld tilgen

Haben Sie bei dem neuen Kreditgeber den Kreditvertrag unterschrieben, dann zahlt dieser die Restschuld, die bei Ihrer alten Bank noch offen ist. Zug um Zug wird die Grundschuld auf den neuen Kreditgeber übertragen.

Schritt 6: Zahlungen für neues Darlehen

Von nun an zahlen Sie die Tilgungen immer an Ihren neuen Finanzierungspartner. Denken Sie also daran, dass Sie existierende Daueraufträge umstellen oder dem neuen Darlehensgeber eine Einzugsermächtigung erteilen und die Ermächtigung der ehemaligen Bank kündigen.

Bitte mit einkalkulieren: die Vorfälligkeitsentschädigung

Wer sich für eine Umschuldung entscheidet, obwohl seine Zinsbindung noch geraume Zeit läuft, wird schnell mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung konfrontiert. Schließlich hat sich die Bank darauf verlassen, dass der Kunde so lange mit ihr im Geschäft bleibt, wie es vertraglich vereinbart wurde, und ein vorzeitiger Ausstieg bedeutet einen Verlust an Zinszahlungen durch den Kunden. Der Ersatz für diese entgangenen Zahlungen ist die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Dies wiederum sind Kosten, die unbedingt mit einkalkuliert werden müssen und eine Umschuldung unter Umständen sogar so unattraktiv machen, dass man am Status Quo besser nichts ändert. Im ungünstigsten Fall könnte eine Bank den Kreditnehmer trotz aller Hin-und-Her-Rechnerei auch aus formalen Gründen gar nicht aus seinem Vertrag entlassen. Eine transparente und neutrale Berechnung aller Vor- und Nachteile einer Umschuldung ist also Pflicht, will man seine Finanzierung nachhaltig und vernünftig gestalten.

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